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Rundbrief Windenergie und Recht 2/2020

Auch in diesem Rundbrief nehmen Entscheidungen zu kritischen Windenergiethemen – der Steuerung der Windenergie im Außenbereich und dem Artenschutzrecht – den größten Platz ein: In der ersten in diesem Rundbrief besprochenen Entscheidung nimmt das OVG Münster in einem sehr umfangreichen Urteil zu vielen Aspekten der Konzentrationszonenplanung Stellung. Zwar schärft das Gericht in wichtigen Punkten seine Position; divergierende Ansichten zu anderen Gerichten bleiben aber bestehen und erschweren die Planung weiter. Einen für die Planungspraxis gangbaren Weg scheint hingegen das OVG Lüneburg für die Berücksichtigung von Altflächen im Rahmen einer neuen Planung aufzuzeigen: Solche Altflächen sollen nach dem Verständnis des Gerichts auch dann als Vorranggebiete ausgewiesen werden können, wenn dies eine uneinheitliche Anwendung der weichen Tabukriterien erfordere. Die Gewöhnungseffekte von Mensch und Natur rechtfertigten eine solche ungleiche Anwendung.