Zudem gehe es darum, einen Missbrauch dieser besonderen Gesellschaftsform zu unterbinden, heißt es in einem Gesetzentwurf zur Änderung der Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG).
Künftig soll auch für Bürgerenergiegesellschaften gelten: Sie können sich nur an Ausschreibungen für ein Projekt beteiligen, für das eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegt. Die Regelung soll zunächst bis Mitte 2019 gelten.
Noch im vergangenen Jahr hatten Sonderregelungen Ausnahmen für die neuen Gesellschaften gewährt - nun gibt es offenbar Sorgen, dass nicht zuletzt durch das langwierige, nachträgliche Einholen von Sondergenehmigungen Projekte erst stark verzögert umgesetzt würden.
Zudem hatten manche Großanbieter flugs eigene Gesellschaften gegründet, die formal Bürgerenergiegesellschaften entsprachen und waren so in den Genuss von Sonderbehandlungen gekommen.
"Damit wurde die als Ausnahmeregelung vorgesehene Regelung in der Praxis zur Regel", bilanziert der Bundesrat. Die geplante Gesetzesänderung sieht auch kürzere Realisierungsfristen vor.
Der Bundesrat rechnet damit, dass es perspektivisch weitere Änderungen am EEG geben werde. Die nun geplante Novelle greife lediglich bis einschließlich 2019.
Direkt zur PDF: "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EEG."
Quelle Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten.