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Umsetzungsempfehlungen zum Koalitionsvertrag: Bürgerenergiegesellschaften

Bei der Einführung der Ausschreibungen war dem Gesetzgeber klar, dass diese eine größere Herausforderung für Bürgerenergieprojekte darstellt. Daher wurden bereits seinerzeit Erleichterungen für Bürgerwindparks in das Gesetz aufgenommen, um eine möglichst hohe Akteursvielfalt sicher zu stellen. Die nun geplante Nutzung der europarechtlich zulässigen Ausnahme von der Ausschreibungspflicht für Bürgerenergiegesellschaften (siehe sogleich) ist daher ein Instrument, um die Akteursvielfalt zu stützen. Diese wird dazu beitragen Nachteile kleinere Akteure abzumildern.