Kern des Sommerpakets werden die Regelungen für die Flächenkulisse. Der Koalitionsvertrag sieht 2 % der Fläche aller Bundesländer für die Windenergienutzung vor. Dieses Mindestziel muss rechtssicher im Baugesetzbuch verankert werden.
Gleichzeitig gilt es, die tatsächliche Bebaubarkeit der Flächen sicherzustellen. „Die Zeit pauschaler Abstandsregelungen in den Ländern muss enden“, so Hermann Albers. „Der russische Überfall auf die Ukraine zeigt nachdrücklich, dass Deutschland schnell den Weg hin zu einer Unabhängigkeit der Energieversorgung gehen muss. Dafür braucht es die Erneuerbaren Energien. Alles andere verlagert unsere Abhängigkeiten nur. Das kann nicht in unserem Interesse sein.“
„Das Osterpaket ist zwar ambitioniert, bleibt aber an entscheidenden Stellen hinter unseren Erwartungen zurück“, ordnet BWE-Präsident Hermann Albers den Referentenentwurf des BMWK zur EEG-Novelle ein und verweist zugleich auf die Stellungnahme des BWE. „U.a. fehlt der ausdrückliche Vorrang der Erneuerbaren Energien in der Schutzgüterabwägung. Dieser Punkt sollte im Idealfall vorgezogen, muss aber spätestens mit dem Sommerpaket nachgereicht und im Nachgang in sämtliche Fachgesetze aufgenommen werden. Der im EEG-Entwurf skizzierte Ausbaupfad kann nur mit einem ambitionierten Sommerpaket umgesetzt werden: Für perspektivisch 10 GW neuinstallierte Windleistung pro Jahr brauchen wir ausreichend Flächen.“
Neben dem Vorrang in der Schutzgüterabwägung und einer ausreichenden Flächenkulisse bedarf es grundlegender Fortschritte bei der Genehmigungssituation. „Das bürokratische Korsett, das hier den Ausbau einschnürt, muss gesprengt werden. Der Prüfumfang für die materiellen Genehmigungsvoraussetzungen muss deutlich präzisiert und reduziert werden. Sämtliche Teilschritte des Verfahrens müssen auf die Beschleunigung hin umgestellt werden. Dazu braucht es die Straffung der Fristen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Gleichzeitig brauchen wir die schon im Koalitionsvertrag angekündigte Vereinfachung des Repowerings. Repowering kann kurz- bis mittelfristig an bereits bestehenden Standorten große Leistungspotenziale heben. Keine andere Maßnahme könnte den Zubau derart schnell entfesseln. Wir sehen hier Potenziale bis 45 GW innerhalb der nächsten Jahre“, so Albers.
Abschließend sollten Natur- und Artenschutz sachgerecht ausgestaltet und angewendet werden. Oberste Priorität muss dabei eine bundeseinheitliche Standardisierung haben. Zu diesem Zweck ist die Erstellung einer bundeseinheitlichen Liste besonders kollisionsgefährdeter Vogelarten erforderlich. Dabei müssen auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Betroffenheit einzelner Arten gegenüber Windenergieanlagen im Vergleich zu anderen Todesarten Eingang finden.
„Mehr Tempo, weniger Bürokratie und weniger ideologische Schattenkämpfe sind die Schlagworte, an denen sich die Politik jetzt orientieren muss. Dabei müssen Bund, Länder und auch die Kommunen an einem Strang ziehen. Deutschland kann mit den Erneuerbaren Energien nicht nur seine Klimaziele erreichen, sondern auch seine energetischen Abhängigkeiten reduzieren. Die Windenergiebranche steht bereit, um die Bundesregierung dabei zu unterstützen.“
Eine detaillierte Übersicht aller Umsetzungsempfehlungen für das Sommerpaket hat der BWE in seinem Positionspapier zusammengestellt.
In einem weiteren Positionspapier legt der BWE daneben die bisherigen Verfahrensregelungen des § 16b BImSchG für Repowering-Vorhaben aus und bewertet diese. Der BWE macht hier auch den Bedarf an gesetzlichen Nachbesserungen deutlich. Die erforderlichen Gesetzesanpassungen werden im zuvor genannten Papier zu den Umsetzungsempfehlungen für das Sommerpaket dargestellt.
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