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Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Eigenversorgung aus Erneuerbaren Energien und der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften durch das EEG 2021

Mit ihrer Richtlinie zur Förderung von Erneuerbaren Energien vom 11. Dezember 2018 (EE-Richtlinie) hat die Europäische Union diverse Vorgaben für die Mitgliedsstaaten gesetzt, um eine Erhöhung der Stromerzeugung aus umweltfreundlichen erneuerbaren Energiequellen zu erreichen. Ziel war dabei insbesondere eine Förderung der individuellen und kollektiven Eigenversorgung aus Erneuerbaren Energien sowie die Förderung von Erneuerbare-Energien Gemeinschaften.