Dies zeigen die Ergebnisse der Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) an die Europäische Kommission übermittelt hat. Bei den im Klimaschutzgesetz definierten Sektoren fällt vor allem der Anstieg im Energiesektor auf, während bei der Industrie und im Gebäudesektor die Emissionen gesunken sind. Mit rund 395 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten im Nicht-Emissionshandelsbereich (v. a. Verkehr und Gebäude) konnte Deutschland 2022 sein Budget unter der Effort-Sharing-Regulation (ESR) der Europäischen Union abermals einhalten.

Nicht zuletzt in Folge der Energiekrise kam es in der Energiewirtschaft 2022 zu einem Anstieg der Treibhausgasemissionen um 11 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente bzw. 4,5 Prozent. Dies lag an dem verstärkten Einsatz von Kohle. Die Emissionen des Energiesektors sind damit in etwa so hoch wie das Sektorziel für die Energiewirtschaft des Klimaschutzgesetzes.

Gesunken sind die Emissionen 2022 in der Industrie: um 7,6 Prozent bzw. 13,7 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente. Dies liegt vor allem an den 2022 stark gestiegenen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und dem damit verbundenen Produktionsrückgang in verschiedenen energieintensiven Branchen. Die Emissionen liegen unterhalb des Sektorziels des Klimaschutzgesetzes für die Industrie.

Die Emissionen des Verkehrs stiegen 2022 gegenüber 2021 um 2 Prozent auf über 147 Mio. t CO₂-Äquivalente. Dieser Zuwachs ist im Wesentlichen auf den Straßenverkehr zurückzuführen: Während hier bei LKW und Bussen die Emissionen zwar um fast 2 Mio. t CO₂-Äquivalente zurückgingen, stiegen sie bei PKWs und leichten Nutzfahrzeugen um rund 4,5 Mio. t CO₂-Äquivalente an. Nach den Pandemie-bedingten drastischen Rückgängen verzeichnen zudem die Emissionen des inländischen Flugverkehrs eine erhebliche prozentuale Zunahme, die, in absoluten Zahlen, mit plus 0,3 Mio. t CO₂-Äquivalenten zum Gesamtbild beiträgt. Das Sektorziel des Klimaschutzgesetzes für den Verkehr wird weiterhin überschritten.

Dagegen sanken die Emissionen im Gebäudebereich um 8,8 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente bzw. 7,4 Prozent. Dies liegt vor allem an Einsparungen aufgrund der hohen Gaspreise 2022 in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und den Bemühungen der Bevölkerung, Heizenergie zu sparen. So sanken bei den privaten Haushalten die Emissionen um etwa 7 Mio. t CO₂-Äquivalente. Trotzdem wurde das Sektorziel des Klimaschutzgesetzes für den Gebäudesektor überschritten.

Eine detailliertere Analyse zu ausgewählten kurz und langfristigen Treibern der verbrennungsbedingten Emissionen können Sie hier finden: https://www.umweltbundesamt.de/node/73742

In der Landwirtschaft sanken die Treibhausgasemissionen ebenfalls leicht um etwa 1,0 Mio. Tonnen auf 61,4 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente. Dies liegt vor allem an den weiter abnehmenden Tierbeständen. Die Emissionen der Landwirtschaft liegen daher unterhalb des Sektorziels des Klimaschutzgesetzes.

Emissionen nach Treibhausgasen

Mit 89,5 Prozent dominiert auch 2021 Kohlendioxid (CO₂) die Treibhausgasemissionen – größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Die übrigen Emissionen verteilen sich auf Methan (CH₄) mit 6,1 Prozent und Lachgas (N₂O) mit knapp 3,1 Prozent, dominiert durch den Bereich der Landwirtschaft. Gegenüber 1990 sanken die Emissionen von Kohlendioxid um 36,3 Prozent, Methan um 65,9 Prozent und Lachgas um 54,0 Prozent.

Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verursachen insgesamt nur etwa 1,3 Prozent der Treibhausgasemissionen, haben aber zum Teil sehr hohes Treibhauspotenzial. Seit 1995 sind die fluorierten Treibhausgasemissionen um 38,0 Prozent gesunken, insbesondere seit 2017 zeigt sich ein deutlicher Abwärtstrend.

 

Wichtiger Hinweis:

Die in diesem Text aufgeführten Kategorien entsprechen der Systematik des Klimaschutzgesetzes. Die an die EU übermittelten Tabellen folgen dagegen der Systematik der internationalen Berichterstattungsvorgaben. Die Gesamtemissionen sind identisch.

 

Weitere Informationen

Die Änderungen von minus 5,6 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten gegenüber der veröffentlichten Emissionsdaten gemäß Klimaschutzgesetz für 2022 (siehe Pressemitteilung 11/2023 vom 15.03.2023) gehen auf Aktualisierungen der damals nur vorläufigen statistischen Informationen zurück.

Die offizielle Schätzung für die Emissionen 2023 wird das Umweltbundesamt gemäß Klimaschutzgesetz Mitte März 2024 vorstellen.

Quelle: Umweltbundesamt 

 


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