Die Offshore-Windenergie ist mit ihren hohen Volllaststunden, dem relativ gleichmäßigen Einspeiseprofil und den geringen Stromgestehungskosten besonders gut für die Erzeugung grünen Wasserstoffs geeignet. Das ist nichts Neues. Dennoch fehlt bis heute ein geeigneter Rechtsrahmen, um dieses so dringend benötigte Potenzial heben zu können.

„Die Branche steht längst bereit und wartet in Grunde nur noch auf entsprechende politische Investitionssignale“,

sagt BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm.

Der BWO hat daher die jetzt notwendigen Kurzfristmaßnahmen in einem Positionspapier zusammengefasst:

„Wichtig ist aus unserer Sicht vor allem die Aufnahme eines separaten Offshore-Elektrolyse-Ziels von 10 Gigawatt in die Zielbestimmungen der Bundesregierung. Außerdem fehlt aktuell eine Perspektive über 2030 hinaus“,

so Thimm. Auch die Umsetzung der mit dem WindSeeG 2022 verabschiedeten Verordnungsermächtigung zur Ausschreibung von systemdienlich mit Elektrolyseuren erzeugtem grünem Wasserstoff sei bisher noch nicht weiter konkretisiert worden.

„Im ersten Schritt ist beispielsweise notwendig, den Begriff ‚Systemdienlichkeit‘ in diesem Kontext genauer zu definieren. Der BWO empfiehlt, diese hier im Sinne von ‚Netzdienlichkeit‘ zu verstehen. Die Anlagen sollten der flexiblen Umwandlung von Strom in Wasserstoff und auch der Flexibilisierung der Stromabnahme dienen“,

erklärt Thimm. Die Nähe der Elektrolyseprojekte zu Anlandungspunkten des Stroms der Offshore-Windenergie sollte hierbei eine wichtige Rolle spielen.

Mit der Ausgestaltung der Verordnungsermächtigung – in Verbindung mit der zügigen Fortschreibung der Wasserstoffpipelineplanung – könnten „grüne Hubs“ in Küstennähe entstehen, die die Integration von Strom aus Offshore-Windenergieanlagen in das deutsche Energiesystem maßgeblich unterstützen. Ganz nebenbei erhöhe das die regionale Wertschöpfung und reduziere Netzengpässe.

„Auch bei der Offshore-Elektrolyse besteht aus unserer Sicht Handlungsbedarf“,

fährt Thimm fort. Zwar habe das BMWK zu Beginn dieses Jahres im Hinblick auf die Förderung der Offshore-Wasserstofferzeugung einen wichtigen Konsultationsprozess durchgeführt und die Meinung der Akteure zum Zuschnitt und Ausschreibungsprozess für die Flächen eingeholt. Generell sei jedoch auch bei der Offshore-Elektrolyse der Prozess insgesamt zu langsam. Aus Sicht des BWO ist dies nicht nachvollziehbar, denn die Verordnung für sonstige Energiegewinnungsbereiche ist bereits seit langem im Gesetz verankert.

„Die Ausschreibungen für die Offshore-Elektrolyse müssen einfach schneller vorangetrieben werden“,

sagt Thimm. Der BWO schlägt daher drei Sofortmaßnahmen vor:

Schnelle Ausschreibung der SEN-1 Fläche sicherstellen, neue Flächen für Offshore-Elektrolyse im Flächenentwicklungsplan vorsehen

  1. Offshore Wasserstoff-Pipelines rechtzeitig vorantreiben
  2. Berechenbare und stabile Netzentgeltsystematik für die Offshore-Elektrolyse schaffen
  3. Hintergrund zur Unterscheidung von On- und Offshore-Elektrolyse

Die kostengünstige Offshore-Windenergie kann auf zwei Wegen zur Erzeugung grünen Wasserstoffs genutzt werden:

  1. Kurzfristig über die Produktion von Wasserstoff an Land mit Strom aus Offshore-Windparks (hier als ”Onshore-Elektrolyse” bezeichnet)
  2. Mittel- und langfristig durch die Wasserstofferzeugung auf See (”Offshore-Elektrolyse”).

Das neue Positionspapier des BWO setzt für beide Wege der Wasserstofferzeugung mit Strom aus Offshore-Windenergieanlagen wichtige Impulse.

 

Zum Positionspapier: Chance auf grüne Hubs in Küstenregionen nutzen! – BWO-Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore (bwo-offshorewind.de)

 

Quelle: Bundesverband Windenergie Offshore e.V.