„Der Umstieg auf Wasserstoff ist kein Selbstzweck, sondern das Molekül übernimmt im klimaneutralen Energiesystem neben den biogenen Molekülen wichtige Funktionen. Besonders die energieintensiven Industriebranchen werden zur Dekarbonisierung auf die Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff angewiesen sein, außerdem nimmt er eine wichtige Sektorenkopplungsfunktion ein. Die Produktion und Nutzung von Wasserstoff muss den weiteren Umbau unseres Energiesystems auf 100 Prozent Erneuerbare Energien unterstützen und dabei so effizient wie möglich ausfallen. Kurz: Sie muss systemdienlich sein“,

erklärt BEE-Präsidentin Simone Peter. Da bisher keine einheitliche Definition von Systemdienlichkeit existiert, hat der BEE in seinem Positionspapier nun einen Vorschlag vorgelegt.

„Ein systemdienlicher Wasserstoffhochlauf ist nur mit grünem Wasserstoff möglich. Blauer oder grauer Wasserstoff aus fossilem Erdgas schaden dem Klima und machen uns länger von fossilen Importen abhängig. Zudem soll mit der Produktion von grünem Wasserstoff eine Entlastung des Netzes einhergehen, und sie darf nicht zu einer größeren Stromnachfrage in Zeiten mit hohen fossilen Anteilen führen. Dafür sind entsprechende Kriterien festzulegen,”

so Peter. Vorschläge dafür hat der BEE in der Vergangenheit bereits vorgelegt. Um die Wirtschaftlichkeit von grünen Wasserstoff-Projekten zu sichern, müssen rechtliche Hemmnisse abgebaut werden. Dazu sind die Möglichkeiten für die Direktbelieferung und für den direkten Strombezug auszuweiten. Auch die Infrastruktur für eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft muss diesen Anforderungen gerecht werden.

„Es ist sicherzustellen, dass die Gasinfrastruktur komplett mit erneuerbaren Gasen betrieben werden kann und die Planungen für das zukünftige Wasserstoffnetz eine Überdimensionierung der Importinfrastruktur vermeiden“,

so Peter. Abschließend fordert der BEE, dass die Bundesregierung ihre Anstrengungen verstärkt, den Aufbau einer systemdienlich organisierten Wasserstoffwirtschaft aktiv zu fördern und zu unterstützen.

„Bei dem Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft geht es um den Aufbau eines völlig neuen klimaneutralen Wirtschaftszweiges. Wir sprechen hier von Investitionen in die Zukunft. Darin können fossile Energieträger keine Rolle spielen”,

so Peter.

Zum Positionspapier: Potentiale des Wasserstoffs optimal nutzen: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (bee-ev.de)

 

Der BEE hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WassBG) vorgelegt. Mit dem Gesetz soll der Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur zukünftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Doch der Entwurf bleibt deutlich hinter den Möglichkeiten zurück.

BEE-Präsidentin Simone Peter:

„Es ist gut, dass die Bundesregierung den Hochlauf der heimischen Wasserstoffproduktion aus Erneuerbaren Energien durch den Fokus auf die nötige Infrastruktur beschleunigen will. Wir sehen nicht nur die Notwendigkeit des Einsatzes klimaneutraler Moleküle in der Industrie, sondern sie sind auch eine wichtige Chance, um den starken Zubau bei Photovoltaik und Wind zu flankieren. Immer dann, wenn die Netze die produzierbaren Strommengen nicht aufnehmen können, ist die Elektrolyse ein Weg, die erzeugte Energie zu nutzen. Die systemdienliche Produktion und Nutzung von heimischem Wasserstoff wird so zum essentiellen Bestandteil des künftigen Energiesystems.”

Es ist begrüßenswert, dass sich das Gesetz in seinem ersten Teil der planungs- und genehmigungsrechtlichen Beschleunigung der Erzeugung und der Speicherung von Wasserstoff sowie dem Aufbau der Netzinfrastruktur zuwendet. Trotzdem bleibt der Anwendungsbereich des Entwurfs zu eng und schließt wichtige Energieträger und Infrastrukturen aus. Ein zügiger und vor allem kosteneffizienter Wasserstoffhochlauf braucht mehr.

So ist es zwar richtig, dass das WassBG auch auf Anlagen zur Aufspaltung und zum Import von Ammoniak angewendet werden kann. Dennoch sollte Ammoniak dabei nicht alleine stehen. Der Stoff ist ein wichtiges Wasserstoff-Derivat und der chemischen Struktur von Wasserstoff sehr ähnlich, hat jedoch andere Eigenschaften. So kann Ammoniak beispielsweise einfacher transportiert und gespeichert werden als Wasserstoff.

„Doch neben Ammoniak gibt es weitere Derivate, wie Methanol oder synthetisches Methan, die das WassBG berücksichtigen sollte. Aus fachlicher Sicht gibt es keinen Grund, sie an dieser Stelle auszuschließen“,

so Peter.

Das gelte auch für die unterschiedlichen Methoden zur Wasserstoffproduktion. Grüner Wasserstoff kann nicht nur mittels Elektrolyse aus erneuerbarem Strom und Wasser, sondern auch aus Biomasse hergestellt werden. Die Techniken dazu seien lange bewährt und beliebig skalierbar.

„Grüner Wasserstoff aus Biomasse eignet sich hervorragend, um die Wasserstoffproduktion schnell hochzufahren. Er kann im weiteren Verlauf durch strombasierten Wasserstoff ergänzt oder ersetzt werden“,

so Peter.

Zur Stellungnahme: BEE-Stellungnahme zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (bee-ev.de)

Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

 


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