Am 5. Oktober 2020 wurde ENERTRAG WindStrom GmbH für die Inspektionsstelle Typ C mit dem Umfang in der Urkunde D-IS-18273-01-00 nach der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 re-akkreditiert, damit wird die Akkreditierung aus 2015 erfolgreich weitergeführt.

Die Weiterführung der Akkreditierung als Kompetenznachweis erleichtert Betreibern von Windkraftanlagen die Auswahl eines passenden Dienstleisters. Sie bietet eine praktische Orientierungshilfe, da sie im EU-Rechtsrahmen umgesetzt wird und nach dem Akkreditierungsstellengesetz erfolgt. Es wird die Kompetenz zur Konformitätsprüfung selbst überprüft und anschließend überwacht. Nicht nur die Methoden, sondern auch die Mitarbeiter werden überprüft. Die Erlangung einer Akkreditierung erfordert daher neben transparentem Management die Verknüpfung aller fachlichen und organisatorischen Prozesse.

„Wenn ein Betreiber ein akkreditiertes Unternehmen beauftragt, hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) dessen notwendige Kompetenz bereits überprüft. Das erleichtert das Lieferantenmanagement unserer Kunden“, erläutert Jörg-Rasmus Otto, Leiter der Inspektionsstelle bei ENERTRAG Betrieb. Auch die notwendige Kontrolle des Auftraggebers werde erleichtert, da die akkreditierten Unternehmen regelmäßig überwacht würden.

Einmal geprüft, überall anerkannt

Nach dem Prinzip „einmal geprüft, überall anerkannt“ können Betriebsführer und Betreiber mit akkreditierten Inspektionsmethoden Doppelarbeiten vermeiden, was deutliche echte Kostenvorteile für den Betreiber bedeutet. Akkreditierte Unternehmen dürfen ausschließlich für die in der jeweiligen Urkunde aufgeführten Verfahren und Methoden das DAkkS-Symbol als Gütezeichen verwenden. In der Inspektionsstelle von ENERTRAG Betrieb sind das beispielsweise Wiederkehrende Prüfungen (WKP), Rotorblattinspektionen und der praktische Teil der Weiterbetriebsprüfungen.