Eine ähnliche Trennung sei auch für die Regulierung der Wasserstoffnetze von großer Wichtigkeit. „Es muss sichergestellt werden, dass Netzbetreiber die klare Trennung zwischen Netz und Erzeugung/Speicherung in keinem Fall aufbrechen und selber Power-to-Gas-Anlagen wie beispielsweise Elektrolyseure betreiben können“, kommentiert Peter. Nur so könne ein erfolgreicher Markthochlauf der deutschen Wasserstoffwirtschaft mit einem breiten Spektrum unterschiedlicher Marktteilnehmer realisiert werden. „Akteursvielfalt hat die Energiewende bisher geprägt, das soll auch bei den Sektorkopplungstechnologien so aufgesetzt werden“, so Peter.
Eine zentrale Leerstelle beklagt der BEE im Bereich der Bürgerenergie. Obwohl die Erneuerbare Energien-Richtlinie II (RED II) die Schaffung eines Rechtsrahmens für Bürgerenergiegemeinschaften in den nationalen Gesetzgebungen vorsieht, gibt es im EnWG-Entwurf keine Regelungen, durch die Verbraucherinnen und Verbraucher angereizt werden, Bürgerenergiegesellschaften zu gründen oder sich darin zu engagieren. „Die Bundesregierung muss an dieser Stelle dringend nachbessern und eine neue Form der Stromvermarktung schaffen, die getrennt von der klassischen Versorger-Endkunden-Stromlieferung zu verstehen ist. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) muss hier sinnvoll mit dem EnWG zusammenwirken, um einen angemessenen Rahmen für das Energy Sharing und damit mehr Bürgerengagement zu schaffen“, so Peter abschließend.