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Bürgerenergiegesellschaften im EEG 2023

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestags am 07. Juli und dem Beschluss des Bundesrats am 08. Juli 2022 wurde das sog. Osterpaket verabschiedet. Das Osterpaket beinhaltet unter anderem Änderungen im Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG). Im EEG 2023 wurde der Begriff „Bürgerenergiegesellschaften“ neu definiert und eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht von Bürgerenergiegesellschaften aufgenommen. Außerdem wurden die Bürgerenergiegesellschaften technologieoffen gestaltet und können so auch Solaranlagen des ersten oder zweiten Segments betreiben. Das vorliegende Informationspapier stellt die erfolgten Änderungen im Bereich Bürgerenergiegesellschaften für Windenergieanlagen vor, welche zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.