Um die Energiewende zum Erfolg zu führen, hat der Bundesgesetzgeber das Ziel, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land bereitzustellen, im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) festgeschrieben. Die Bundesländer sind demnach verpflichtet, bis zum 31. Mai 2024 nachzuweisen, wie die Ziele des Gesetzes auf deren Landesfläche erfüllt werden sollen.

Die Fachagentur Wind stellt in einer Übersicht die bisher veröffentlichten Länderentscheidungen zur Umsetzung der Flächenbeitragswerte zusammen. Die Tabelle enthält auch Angaben, beispielsweise aus Gesetzesentwürfen, die noch keine finalen Länderentscheidungen darstellen. Diese Informationen sind entsprechend gekennzeichnet. Die Übersicht wird bis zu ihrer Vollständigkeit fortlaufend aktualisiert.

Weitere Informationen: