Die Bundesländer müssen bis zum 31. Mai 2024 darlegen, wie sie die bis Ende 2027 vom Bund vorgegebenen Flächenanteile für die Windenergienutzung (sog. Flächenbeitragswerte) erreichen wollen. Mithilfe von vier interaktiven Karten und Begleittexten zeigt die FA Wind und Solar auf, wie die Flächenvorgaben des Bundes verteilt sind, wie viel Fläche in den Bundesländern bereits ausgewiesen wurde und wie viel Fläche auf Landesebene jeweils noch fehlt, um die gesetzlich festgelegten Anteile zu erreichen.

„Einige Bundesländer sind bereits recht nahe an den Zielen. Doch um das bundesweite Zwei-Prozent-Ziel zu erreichen, sind in jedem Bundesland noch zusätzliche Ausweisungen notwendig“

erläutert Dr. Peter Ahmels, Vorstandsvorsitzender der FA Wind und Solar.

Die Karten basieren auf den Flächenbeitragswerten des „Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land“ (WindBG) für die einzelnen Bundesländer sowie dem jährlichen Monitoring im Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses von 2023.

Dazu Antje Wagenknecht, Geschäftsführerin der FA Wind und Solar:

„Unsere Karten bieten nicht nur Planungsbehörden und Entscheidungsträgern wertvolle Informationen, sondern auch der Öffentlichkeit einen Einblick in den Fortschritt und die Herausforderungen bei der Umsetzung der Energiewende.“

Interaktive Karten im Netz

Nutzerinnen und Nutzer der Karten können sich anzeigen lassen, wie sich das Bundesziel auf die einzelnen Bundesländer verteilt und wie der Stand der Flächenausweisung ist. Die Karten zeigen auch, ob in einem Bundesland die Landes-, Regional oder Bauleitplanung für die Flächenausweisung zuständig ist.

Die interaktiven Karten auf der Website der FA Wind und Solar: https://fachagentur-windenergie.de/veroeffentlichungen/interaktive-karten/flaechenbeitragswerte-in-den-bundeslaendern/

Zum Hintergrund: Zwei-Prozent-Flächenziel für die Nutzung der Windenergie

Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz hat der Bund jedes Bundesland verpflichtet, einen bestimmten Anteil seiner Landesfläche für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Diese Anteile werden als Flächenbeitragswerte bezeichnet und sind im Windenergieflächenbedarfsgesetz festgelegt. Bis 2032 sollen zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden. Für jedes Bundesland gelten individuelle Vorgaben.

Quelle: Fachagentur Wind- und Solarenergie e.V.

 


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