Die 140 Seiten sind beachtlich. Die Detailtiefe zeigt, dass die Erneuerbaren die Energieversorgung übernehmen sollen. Obwohl die Probleme der Branche, die bereits in der 18-Punkte-Aufgabenliste Wind an Land des Bundeswirtschaftsministeriums zusammengefasst sind, genannt werden, vermissen wir im Referentenentwurf jedoch konkrete Lösungsvorschläge zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und weiterer Flächenbereitstellung durch die Bundesländer. Kritisch ist, dass die Herausforderungen zu Bestandsanlagen, Weiterbetrieb und Repowering ausgeklammert werden. Eine Repoweringstrategie fehlt genauso wie eine angemessene Wertstellung von CO2-freiem Strom aus Bestandsanlagen. Hier braucht die Branche von der Politik klare Weichenstellungen. Der BWE hat dazu bereits Vorschläge veröffentlicht. Nicht hinnehmbar ist der drastische Eingriff in die Vergütungssicherheit des EEG durch die Änderung in Paragraf 51.

Spät, aber richtig, ist dagegen die Vorgabe, dass 2023 eine grundsätzliche Überprüfung (§97) stattfinden muss. Richtig ist auch, die Länder jährlich zur Berichterstattung zu verpflichten (§99). Wir begrüßen den geplanten Wegfall des Netzausbaugebiets, die Anpassung des Referenzertragsmodells und die geplante bundeseinheitliche Regel zu Kommunalbeteiligung, auch wenn wir hier einen prozentualen Ansatz für sinnvoller halten. Wir werden den Entwurf sachlich durchleuchten und konstruktiv in den Gesprächen mit Bund, Ländern und Parlament für einen innovationsstarken Impuls werben.“


Weitere Informationen zum Thema:


BWE_Position_zur_EEG_Novelle_2020_Kurzversion_20200908_final.pdf
EEG Novelle Forderungen & Empfehlungen - Nur mir einem ambitionierten Ausbau der Erneurbaren Energien kann es noch gelingen die auf der 21.UN-Klimakonferenz ...
BWE_Positionspapier_zur_EEG_Novelle_2020_final.pdf
Erforderliche Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz mit Blick auf die Windenergie an Land