„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung hier einen ersten Beitrag leisten möchte, um Planungsverfahren zu beschleunigen. Die Verkürzung des Instanzenweges hat sich bereits bei Infrastrukturprojekten bewährt. Dies sichert eine rechtsstaatliche Überprüfung und vermeidet teils langwierige Blockaden im Instanzenweg. Dass Klagen gegen genehmigte Windenergieanlagen künftig den Bau oder die Planung nicht mehr aussetzen dürfen, ist ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit der Betreiber und Kommunen.

Neben der Sicherheit für bereits erteilte Genehmigungen brauchen wir jedoch vor allem eins: mehr Genehmigungen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, neben dem nun beschlossenen Gesetzesentwurf jetzt auch die Aufgabenliste Wind an Land umsetzen. Nach knapp einem Jahr sind von den insgesamt 18 Punkten noch fast alle Punkte offen. Wir erwarten, dass der Bund dort wo er handeln kann, schnell und konsequent handelt. Unkompliziert wäre es längst möglich, blockierte Flächen rund um Drehfunkfeuern frei zu machen indem internationale Standards für Prüfabstände genutzt werden.

Die Lage könnte kaum drängender sein. Zum fehlenden Zubau kommt die Tatsache, dass ab kommenden Jahr die ersten Bestandsanlagen aus der EEG-Systematik fallen. Knapp 6.000 Anlagen sind betroffen. Gleichzeitig postuliert die Bundesregierung, dass der Strombedarf bis 2030 sinken würde, obwohl der wachsende Energiebedarf der Wirtschaft, vor allem aus der Stahl- und Autoindustrie sowie der Nationalen Wasserstoffstrategie ein komplett anderes Bild zeichnen. Die Politik darf vor der drohenden Ökostromlücke nicht die Augen verschließen. Wir brauchen ein verbindliches Zeit- und Mengengerüst mit sauberen, realen Annahmen zum Stromverbrauch. Die Politik muss aktiv die Energiewende vorantreiben und dabei den dringend notwendigen Ausbau der Windenergie beschleunigen.“

BMVI_Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Investitionsbeschleunigungsgesetzes.pdf
zur 19. Legislaturperiode Mobilität des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 12.08.2020