„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein schwerer Schlag für die Branche und rüttelt an den Grundfesten und der Sinnhaftigkeit der Genehmigungsverfahren. Im Schnitt vergehen mehr als zwei Jahre, bis ein Windenergieprojekt immissionsschutzrechtlich genehmigt ist. Dabei werden unter anderem auch die Auswirkungen des Projekts auf die Natur und den Artenschutz gründlich geprüft. Es gefährdet das Vertrauen in den Rechtsstaat, wenn eine Genehmigungsentscheidung nur zum Zeitpunkt der Erteilung gültig ist“,

kritisierte Bärbel Heidebroek, Präsidentin Bundesverband WindEnergie.

Der Bundesverband WindEnergie kritisiert, dass die Rechtsgrundlage für diese nachträgliche Anordnung – der § 3 Abs. 2 BNatSchG –  aus Sicht des Verbands zu unbestimmt und unzureichend ist, um derart erhebliche Rechtsfolgen darauf zu gründen. Gemäß dem Urteil gälte das Naturschutzrecht nur noch zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung als eingehalten; spätere Änderungen der Sach- oder Rechtslage wären nicht mehr erfasst. Dies entwerte die Genehmigung. Denn Veränderungen des Naturraums in kurzer Zeit nach Erteilung der Genehmigung könnten damit bereits die nachträgliche Anordnung von weiteren Maßnahmen, wie beispielsweise zusätzlichen verpflichtenden Abschaltzeiträumen, nach sich ziehen. Dies führe jedoch zu einem deutlich veränderten wirtschaftlichen Rahmen für die Projekte.

„Die Windenergie soll eine der Säulen im künftigen, unabhängigen und resilienten Energiesystem sein. Wir können es uns daher nicht leisten, hier mit zweierlei Maß zu messen. Bei anderen Bau- und Infrastrukturprojekten, wie beispielsweise Autobahnen, ist der Bestandsschutz ohne Weiteres anerkannt. Dies muss offensichtlich auch bei der Windenergie klargestellt werden, indem der Gesetzgeber mindestens die Eingriffsbefugnis der Naturschutzbehörden konkretisiert und einen interessensgerechten Regelungsrahmen für nachträgliche Eingriffe schafft. Auch Entschädigungsregelungen für die Ausfallzeit wären denkbar. Ohne eine derartige Klarstellung drohen durch das Urteil die mühsam erkämpften Fortschritte beim Ausbau nachträglich torpediert zu werden.“

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts

Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V.