Die seit Mitte Januar geltende Gemeindeöffnungsklausel ermöglicht es Kommunen, unter bestimmten Voraussetzungen eigenständig Flächen für die Windenergie zur Verfügung zu stellen. Das Instrument ist dazu geeignet, den Ausbau der Windenergie und die Dekarbonisierung der Industriestandorte in den Kommunen zu beschleunigen.

„Die Gemeindeöffnungsklausel bedeutet einen Kompetenzzuwachs bei den Gemeinden. Diese können jetzt eigenständig Flächen ausweisen, sofern sie selbst den Ausbau der Windenergie vorantreiben wollen. Gleichzeitig ist es das klare Signal: Wo es den Willen zum lokalen Ausbau der Windenergie gibt, aber die regionalen Planungen bisher keine Windflächen im gemeindlichen Gebiet vorgesehen haben, können Gemeinden nun eigenständig handeln. Die Gemeindeöffnungsklausel stärkt den Handlungsspielraum vor Ort”,

kommentiert BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.

Die Gemeindeöffnungsklausel kann dann zur Anwendung kommen, wenn verbindlich festgelegt ist, welche Behörde die gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) zuständige Planungsträgerin ist. In fast allen Bundesländern, mit Ausnahme des Saarlandes, sind dies nicht die Gemeinden, sondern die regionalen Planungsträger. In diesem Fall können die Gemeinden von der Öffnungsklausel Gebrauch machen und im Rahmen eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens eigenständig Flächen für die Windenergie bereitstellen. Sofern keine atypischen Gründe gegen einen positiven Bescheid des Antrags der Gemeinde vorliegen und die im Gesetzestext fixierten Voraussetzungen erfüllt sind, ist dem Antrag der Gemeinde umgehend stattzugeben.

Da im Saarland ohnehin die Gemeinden für das Erreichen der Flächenbeitragswerte zuständig sind, findet die Öffnungsklausel hier folgerichtig keine Anwendung.

Bärbel Heidebroek:

„Die Gemeindeöffnungsklausel ermöglicht es den Kommunen, das Heft des Handelns jetzt in die Hand zu nehmen und die Energiewende lokal voranzutreiben. Die Windenergie hat ihre Wurzeln in der Bürgerenergie und dem Engagement vor Ort. All dies wird durch die Gemeindeöffnungsklausel gestärkt. Wir appellieren daher an die Kommunen, nun umfassend von diesem neuen Instrument Gebrauch zu machen.” 

Der Bundesverband WindEnergie hat zur Gemeindeöffnungsklausel einen Anwendungsleitfaden veröffentlicht.

20240313_BWE-Informationspapier_Gemeindeoeffnungsklausel.pdf
Informationspapier: Was regelt die neue Vorschrift des § 245e Absatz 5 BauGB und wie ist sie anzuwenden?

Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V. 

 


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