„Dieser Netzentwicklungsplan zeigt erstmals, welches Stromnetz wir brauchen, um die Energiewende zu vollenden. Wir haben alle vorgeschlagenen Projekte sorgfältig geprüft. Für ein klimaneutrales Stromsystem brauchen wir bis 2045 in erheblichem Umfang zusätzliche Stromleitungen“,

erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

„Wir haben im Netzentwicklungsplan lediglich die Anfangs- und Endpunkte der Leitungen definiert. Der genaue Verlauf der Leitungen steht noch nicht fest, sondern wird in nachfolgenden Verfahrensschritten bestimmt.“

 
Bedarf an neuen Stromleitungen

Der Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045 umfasst rund 4.800 Kilometer neuer Leitungen und ca. 2.500 Kilometer Verstärkung bereits vorhandener Verbindungen gegenüber dem bestehenden Bundesbedarfsplan.

Die Bundesnetzagentur bestätigt fünf neue Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Verbindungen (HGÜ) mit einer Kapazität von jeweils 2 GW:

DC32 von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg-Vorpommern
DC35 von Niedersachsen nach Hessen
DC40 von Niedersachsen nach Sachsen
DC41 von Niedersachsen nach Baden-Württemberg
DC42 von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg

Nach der Veröffentlichung der vorläufigen Prüfungsergebnisse haben die projektverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber die Erweiterung der Projekte DC42 und DC40 bei der Bundesnetzagentur eingereicht, die zusätzlich bestätigt werden.
Zudem enthält der bestätigte NEP 116 weitere Wechselstromverbindungen im Vergleich zum Bundesbedarfsplan.

Die Bundesnetzagentur bestätigt auch das Wechselstromvorhaben P540. Die Berechnungen der Bundesnetzagentur haben ergeben, dass zusätzliche Übertragungskapazitäten zur Versorgung Bayerns benötigt werden. Die projektverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber haben deshalb im Konsultationszeitraum das Wechselstromvorhaben P540 nachgereicht.

 
Offshore-Anbindungssysteme

Der Netzentwicklungsplan umfasst auch die erforderlichen Maßnahmen zur Anbindung der Offshore-Stromerzeugung an das landseitige Übertragungsnetz.

Die Bundesnetzagentur hält dafür 35 weitere Vorhaben in Nord- und Ostsee bis zum Jahr 2045 für erforderlich. Die Leitungen binden bis zu 70 Gigawatt Leistung aus Offshore-Windparks an das Festland an. Dieses Ziel sieht das Windseegesetz vor. Die Trassenfindung auf See bestimmt der Flächenentwicklungsplan (FEP) des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie. Der Netzentwicklungsplan enthält die Netzverknüpfungspunkte auf dem Festland, an denen sich die auf See erzeugte Windenergie am besten in das Übertragungsnetz integrieren lässt.

 
Prüfung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen

Die Bundesnetzagentur erstellt derzeit einen Umweltbericht zum Bundesbedarfsplan. Er beinhaltet die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der im Netzentwicklungsplan bestätigten Maßnahmen. Die Veröffentlichung des Umweltberichts ist für Ende Mai geplant.

 
Umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bedarfsermittlung für neue Stromleitungen ging eine zehnwöchige Beteiligung der Öffentlichkeit voraus. In dieser Konsultation erhielt die Bundesnetzagentur 162 Stellungnahmen, überwiegend von Privatpersonen, aber auch aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Die vollständigen Dokumente und weitere Informationen zum Netzausbau sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden unter: www.netzausbau.de/nep.
Hintergrund Netzentwicklungsplan

Im Netzentwicklungsplan ermitteln die vier Übertragungsnetzbetreiber alle zwei Jahre, welche Maßnahmen zur Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Höchstspannungsstromnetzes für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur prüft und bestätigt diese Vorschläge. Der anschließend vom Gesetzgeber beschlossene Bundesbedarfsplan listet die benötigten Leitungsvorhaben auf. Bei Neubauprojekten gibt er dabei jeweils Start- und Endpunkte an. Er enthält aber keine konkreten Trassenverläufe.

Der Netzentwicklungsplan und der Umweltbericht sind Grundlage für den Entwurf des Bundesbedarfsplans. Der Gesetzgeber kann die Projekte im Bundesbedarfsplan verbindlich beschließen. Auf dieser Grundlage kann mit den konkreten Planungsverfahren begonnen werden.

Quelle: BNetzA

 


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