Ziel ist es, ein ausgewogenes Gesamtkonzept für die Region zu erstellen. Mit dem Beschluss startet ein Vorabbeteiligungsverfahren mit den RPV-Mitgliedern und Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf des Steuerungskonzepts Windenergie.

RPV-Geschäftsführer Marc Wißmann und der Regionsbeauftragte der Regierung von Oberbayern Thomas Bläser stellten den Vorabentwurf für das Steuerungskonzept Windenergie auf der Sitzung vor. Hauptbestandteil sind 22 Vorranggebiete Windenergie in der Region München. Auswahl und Zuschnitt der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete erfolgen anhand verschiedener Abwägungskriterien, die öffentliche und private Belange berücksichtigen. Planungen und Wünsche der Verbandsmitglieder sind eingeflossen.

„Wir wollen ein regional schlüssiges und ausgewogenes Gesamtkonzept zur Windenergie erarbeiten. Es ist geprägt von der Leitidee, Windenergieanlagen auf zusammenhängenden Flächen zu konzentrieren, die sich mit Landschaften abwechseln, die keine Infrastrukturen für Windenergie aufweisen. Mit Blick auf das Landschaftsbild, die vorhandene Siedlungsdichte und die unterschiedliche Verteilung von potenziellen Suchflächen in unserer Region ist das eine sehr große Herausforderung. Dennoch ist es uns mit unserem Vorschlag gelungen, Vorranggebiete zu definieren, die über alle Landkreise verteilt sind – allerdings mit sehr unterschiedlichen Flächenpotenzialen“,

erklärt Wißmann.

 

Räumliches Konzept

Basis für den Vorabentwurf ist die Suchraumkulisse der Region München mit für Windenergie grundsätzlich geeigneten Flächen, die der RPV im September präsentierte. Diese Flächen sind ungleich über die Region verteilt: im Norden sind es viele kleine, mit teils großen Lücken, insbesondere bedingt durch Flughafen, militärische Belange und kleinteilige Siedlungsstrukturen; im Süden sind es überwiegend große Waldgebiete. Daher teilt der RPV die Flächen in einen nördlichen und einen südlichen Bereich. Im Süden werden Großstrukturen mit einem Abstand untereinander von mindestens 15 Kilometern ausgewiesen. Hier sind teilweise bereits Windenergieanlagen vorhanden. Von Westen nach Osten gibt es fünf große Ausweisungen mit insgesamt sechs Vorranggebieten: Denklinger Forst, Riederau (westlich vom Ammersee), Forstenrieder Park und Berg (bilden ein Cluster), Hofoldinger Forst und Ebersberger Forst.

„Wichtig ist die Blickbeziehung aus dem Stadtgebiet München und den angrenzenden Gemeinden in die Alpen. Wir möchten auf diesen fünf großen Flächen nicht klotzen, sondern die Windenergienutzung für Mensch und Natur verträglich gestalten. Daher sind auch dort nicht die gesamten Potenziale ausgewiesen. Im Norden gestaltet sich die Umsetzung kleinteiliger, da die Suchräume stark zersplittert sind. Dörfer und Weiler prägen den Raum, und es gibt keine großen Waldgebiete“,

so Wißmann weiter. Die Kleinstrukturen im Norden werden zu Clustern mit Abständen untereinander von möglichst mindestens fünf Kilometern gebündelt, bestehende Windparks inklusive. Durch die Cluster entstehen 16 Vorranggebiete.

 

Abwägungskriterien

Um Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Windenergie zu definieren, berücksichtigt der RPV in einem Abwägungsprozess verschiedene Kriterien, wie etwa das Landschaftsbild, die Ästhetik und die Wohnsituation der Menschen. Ziel ist, das Landschaftsbild behutsam weiterzuentwickeln und eine Zersiedelung der Landschaft und Umzingelung der Dörfer durch Windenergieanlagen zu vermeiden. Daher gilt es, Windenergie auf ausgewählte Flächen zu konzentrieren, Abstände und größere Freiräume zu wahren und Blickbeziehungen auf die Alpen und die Landschaft zu beachten.

Zudem fließen Aspekte der Energiegewinnung, der Land- und Forstwirtschaft sowie der Schutz von Natur, Arten und Trinkwasser mit ein. Lokale Interessen, kommunale Planungen der Mitgliedskommunen und regionale Entwicklungsziele gehören ebenfalls dazu.

 

Ablauf und Zeitplan

Nach dem Beschluss des Vorabentwurfs zum Steuerungskonzept Windenergienutzung startet der RPV die informelle Vorabbeteiligung mit den RPV-Mitgliedern, den an die Region München angrenzenden Regionalen Planungsverbänden und wichtigen Trägern öffentlicher Belange im ersten Quartal 2024. Innerhalb von acht Wochen können diese dann zu den im Vorabentwurf aufgezeigten Vorschlägen Stellung nehmen.

RPV-Geschäftsführer und Regionsbeauftragter werten die Rückläufe aus und erarbeiten einen neuen Entwurf. Mit dem Beschluss des Steuerungskonzepts, vorgesehen für das zweite Quartal 2024, beginnt das formale Beteiligungsverfahren mit bis zu zwei Anhörungen bis Ende 2025. Für Anfang 2026 hat der RPV den Beschluss zur Änderung des Regionalplans geplant; mit dessen Verbindlicherklärung erreicht er sein erstes Teilflächenziel von mindestens 1,1 Prozent der Regionsfläche.

 

Gesetzliche Regelung

Bis spätestens Ende 2027 muss der RPV mindestens 1,1 Prozent seiner Regionsfläche als Windenergiegebiet gemäß Windenergiebedarfsflächengesetz (WindBG) festgelegt haben. Das sind knapp 61 Quadratkilometer. Bis spätestens Ende 2032 muss der Freistaat Bayern in Summe bayernweit 1,8 Prozent seiner Landesfläche ausweisen. Wie das auf die 18 bayerischen Planungsregionen verteilt wird, ist noch offen. Die Ausweisung regionaler Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie regelt der Freistaat Bayern im Landesentwicklungsprogramm (LEP). Dessen Novellierung trat am 1. Juni 2023 in Kraft und bildet für den RPV die rechtliche Grundlage, den Regionalplan für Windenergie fortzuschreiben.

Quelle: Regionaler Planungsverband München (RPV)

 


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