Die TEAG Thüringer Energie AG hat zum Jahresbeginn 2021 mit der Vermarktung von Windstrom aus acht Windparks begonnen, deren Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zum 31.12.2020 ausgelaufen ist. Für die prognostizierte Einspeisemenge der Windparks von etwa 17 GWh pro Jahr wurden im Laufe des Jahres 2020 Dienstleistungsverträge zur Vermarktung abgeschlossen. Die Windparks waren vor 20 Jahren errichtet worden – nach dieser Frist endet die EEG-Förderung. Ohne eine anschließende Übernahme des erzeugten Stroms hätte die Abschaltung bzw. Außerbetriebnahme der Windparks gedroht. Mit den mehrjährigen Stromabnahmeverträgen wird der langfristige Weiterbetrieb der Anlagen gesichert.

Mit den Verträgen erhöht die TEAG zusätzlich den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien im eigenen Vertriebs-Portfolio. Vertriebskunden haben damit immer mehr die Möglichkeit, ihren Strombedarf direkt aus diesen Anlagen vollumfänglich oder in Teilen zu decken

Vermarktungsstart für 2022 / 2023

Aktuell hat die TEAG bereits damit begonnen, erste Verträge für Strom aus EEG-Anlagen anzubieten, deren Förderungsauslauf in den Jahren 2022 und 2023 liegen wird. Die Zahl der Windkraft- und Photovoltaikanlagen, die nach 20 Jahren Nutzungsdauer aus der EEG-Förderung herausfallen, wird in den nächsten Jahren stark steigen. So hat sich allein die Windkrafteinspeisung - und damit die Zahl der Windkraftanlagen insgesamt - von 2002 mit deutschlandweit 16,1 TWh auf 131,9 TWh im Jahr 2020 mehr als verachtfacht. Die TEAG bietet den Anlagen-Betreibern - bspw. der Windparks - immer mehrere Vergütungsmodelle an, unter denen gewählt werden kann. Ziel ist es, sowohl den wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Anlagen zu sichern, als auch den Anlagenbetreiber an den aktuellen Marktpreisentwicklungen partizipieren zu lassen. Für den Endkunden soll die Herkunft des eigenen Stroms nachvollziehbarer werden.