Die besondere Heraus­for­derung für die Vorbereitung der Anlieferung und die Errichtung dieser WEA besteht in dem komplexen Gelände sowie der Schaffung der vom Anlagen­her­steller geforderten ebenen Fläche, welche für die Aufstellung des Großkrans zwingend notwendig ist. Damit ist der Anlagen­her­steller in der Lage, ab Mitte Mai mit dem Bau des Fundamentes sowie der Anlieferung der Anlagen­bauteile (Großkom­po­nenten) zu beginnen.

Die dann weithin sichtbare WEA soll bis Ende Oktober dieses Jahres in Betrieb genommen werden und jährlich ca. 13.600 MWh regene­rative Energie erzeugen, mit welcher 4.500 Haushalte sodann mit grünem Strom versorgt werden.

Zudem macht Sabowind von der freiwilligen Zahlung nach § 6 EEG des novellierten EEGs 2021 Gebrauch: Nach dem von der Bundes­re­gierung verabschiedeten Beteili­gungs­modell, erhalten die in einem Umkreis von 2,5 km um die WEA liegenden Gemeinden jährlich einen Betrag in Höhe von 0,2 Cent pro tatsächlich erzeugter Kilowatt­stunde. Diese zusätzliche Einnahme steht den Gemeinden zur freien Verfügung und soll vor allem akzeptanz­fördernd gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern eingesetzt werden und somit der Bevölkerung zugute­kommen.