Die analytische Methode ist eine Prüfung durch Nachberechnung der WEA unter Berücksichtigung der betrachteten WEA und deren lokalen Umgebungsbedingungen, hier standortspezifische Windverhältnisse und Turbulenz. Die Analytik wird durch unseren langjährigen Kooperationspartner AXEL ANDREÄ consulting and engineering nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt. Die angewandte Methodik erfüllt sowohl die Anforderungen der DNV GL-Richtlinie („Life time extension of wind turbines“), wie auch der BWE-Richtlinie über den Weiterbetrieb von WEA.
Die praktische Methode erfordert eine technische Prüfung der WEA vor Ort, deren Umfang im Wesentlichen dem der Wiederkehrenden Prüfung“
(WKP) entspricht. Zusätzlich werden die tragenden Komponenten besonders intensiv auf Anzeichen ermüdungsbedingter Schäden (z. B. Risse in der Rissfortschrittphase) geprüft (typenspezifische Schwachstellenanalyse). Die praktische Prüfung wird durch erfahrene und eigens für den
Weiterbetrieb qualifi zierte Sachverständige unseres Netzwerkes durchgeführt.
Im Erfolgsfall wird eine Bestätigung ausgestellt, die zum Weiterbetrieb der WEA legitimiert und damit zur Vorlage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, Service- und Wartungsunternehmen, potenziellen Kaufi nteressenten, Versicherern, Stromhändlern etc.
geeignet ist.
Die Analytik…
- zeigt auf, wie lange die WEA nach der Entwurfslebensdauer weiter betrieben werden kann
- führt die Reserven für jede einzelne tragende Hauptkomponente auf
- stellt dar, welche Hauptkomponente das „schwächste Glied der Kette“ bildet
- Letzteres ermöglicht es, sich einen Überblick zu verschaffen, ob es wirtschaftlich sinnvoll erscheint, durch den Austausch der schwächsten Komponente die Gesamtbetriebsdauer der WEA weiter in die Zukunft zu verschieben.
Die praktische Prüfung…
- gibt Auskunft über den technischen Zustand der WEA
- beinhaltet die Untersuchung der WEAtypischen Schwachstellen und deren Auswirkungen auf den Weiterbetriebzeigt im Ergebnis, ob der
- technische Zustand der WEA einen Weiterbetrieb zulässt
- weist auf Auflagen hin, die für einen sicheren Weiterbetrieb ggf. zu erfüllen sind
- dient als Nachweis für den Weiterbetrieb bei Baubehörden und anderen Vertragspartnern
Interview mit Heiko Klawitter
Nach wie vielen Jahren erreichen Windenergieanlagen (WEA) das Ende ihrer Entwurfslebensdauer?
„Meist nach 20 Jahren.“
Was passiert dann?
„Sofern der Betrieb der WEA über dieses Zeitfenster hinaus beabsichtigt wird, ist im Rahmen einer sogenannten „Bewertung und Prüfung zum Weiterbetrieb“ (BPW) der Nachweis zu erbringen, dass die Anlage über entsprechende technische Reserven verfügt.“
Wie sieht dieses Verfahren im Detail aus?
„Die BPW verlangt zusätzlich zur praktischen Prüfung der WEATechnik eine sog. Restlebensdauerberechnung, um die erforderlichen Ermüdungsreserven der tragenden Struktur nachzuweisen. Für diesen analytischen Teil des Verfahrens muss im Vorfeld die Turbulenzintensität des zu betrachtenden Standortes ermittelt werden.“
Das klingt aufwendig. Lässt sich dieser Aufwand begrenzen?
„Unnötiger Aufwand lässt sich vermeiden, indem vor der Durchführung der Prüfung mit unseren Kund*innen geklärt wird, was wirklich gebraucht wird. Geht es um ein begrenztes Zeitfenster für den Weiterbetrieb – z. B., weil an dem Standort bereits ein in Planung befindliches Repowering in Kürze umgesetzt wird – lassen sich der Aufwand und somit die Kosten für die Analytik deutlich reduzieren.“ Unser Anspruch ist es, unsere Kundschaft sicher und mit den geringsten Kosten durch die „raue See“ des Weiterbetriebs zu lotsen.“
Was ist, wenn die Restlebensdauer (zu) gering ausfällt?
„Ob mittels Condition Monitoring von Schwachstellen oder vertiefenden rechnerischen Betrachtungen durch unseren erfahrenen Kooperationspartner für die Analytik, Axel Andreä Consulting, vielfach ließen sich in der Vergangenheit zusätzliche, nicht selten erhebliche Restlebensdauerreserven mit überschaubarem Aufwand generieren“
Was müssen Betreiber:innen unbedingt beachten?
„Weiterbetrieb ist ein komplexes Thema. Abhängig von Standort und WEA-Typ variieren die Chancen und Risiken sehr stark. Dementsprechend sind die BPW-Prüfungen kein Produkt „von der Stange“. Die Betreiber:innen sollten das wissen, denn schließlich ändert sich für sie so ziemlich alles: Die Anlagentechnik wird altersbedingt anfällig, gleichzeitig entfällt die erhöhte Vergütung. Zudem melden sich oftmals die Behörden mit Detailfragen zu
den Aussagen der eingereichten BPW-Gutachten und lehnen diese ab, sofern die Fragen vom Sachverständigen nicht ausreichend beantwortet werden können. Sie brauchen also ein belastbares Gutachten.