Individuelle Weiterbetriebskonzepte für Windenergieanlagen 20+

Ist ein profitabler Weiterbetrieb ohne EEG-Vergütung möglich? Diese Frage werden sich viele Betreiber in den nächsten Jahren stellen müssen, da für zahlreiche Windparks die Förderung nach dem EEG ausläuft. Energy consult erstellt individuelle Weiterbetriebskonzepte und sichert den wirtschaftlichen Weiterbetrieb Ihres Windparks auch nach der gesetzlich gesicherten EEG-Vergütung.

Unabhängige Weiterbetriebsgutachten

Energy consult führt vollständige und unabhängige Gutachten für den soliden und rechtlich einwandfreien Weiterbetrieb Ihrer Windenergieanlage mit einer Lebensdauer von über 20 Jahren durch. Wir empfehlen die Durchführung des Weiterbetriebsgutachtens 20+ im 18. Betriebsjahr in Kombination mit einer Getriebeendoskopie. Somit haben Sie ausreichend Zeit die Rahmenbedingungen und Entscheidungen für den Weiterbetrieb, eine Veräußerung oder ein Repowering Ihres Windparks herzustellen.

Flexible Stromlieferverträge (PPAs) für ausgeförderte Windenergieanlagen

Zusätzlich zum Wegfall der EEG-Vergütung sind Anlagenbetreiber bei der Direktvermarktung dem schwankenden Marktpreis ausgesetzt. Dies kann zu Liquiditätsengpässen führen und den Weiterbetrieb gefährden.

Die Lösung ist eine Fixierung des Stromabnahmepreises für eine Periode (z.B. jährlich) im Voraus, die für eine Stabilisierung der Erträge sorgt.

Gemeinsam mit ausgewählten Vermarktern hat energy consult Stromlieferverträge entwickelt, die auf die Flexibilitätsanforderungen des Anlagenbetriebs von ausgeförderten Windenergieanlagen ausgelegt sind. Dabei sehen wir uns als „Übersetzer“ zwischen Anlagenbetreibern und Stromabnehmern und vermitteln Stromlieferverträge (PPAs). Energy consult übernimmt dabei die Suche eines Vermarkters und hilft beim Abschluss von vorverhandelten Verträgen.

Merkmale unserer Stromlieferverträge (PPAs)

Keine Verpflichtung zur Lieferung einer Mindestmenge
Vertragskündigungsoption bei Nutzung von RepoweringMöglichkeit
Keine Schadensersatzpflicht bei Totalausfall einer Anlage
Vollständige Wahlfreiheit zwischen variablem Spot- und Festpreis

Wie setzt sich der fixierte Stromabnahmepreis zusammen?

Um die erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen mit einem fixierten Preis vergütet zu bekommen, ist der Abschluss eines Stromliefervertrags mit einem Vermarkter erforderlich.
Der fixierte Stromabnahmepreis ist der Future Baseload Preis abzüglich eines Abschlags für den Vermarkter, der das Risiko der variablen Einspeisung abdeckt und die Vergütung für die Herkunftsnachweise enthält.

Der Future Baseload Preis ist ein Produkt an der Strombörse für die konstante Lieferung von Strom über eine definierte zukünftige Periode. Um Angebote von verschiedenen Vermarktern vergleichen zu können, sollte daher vorrangig der Abschlag verglichen werden, da der Future Baseload Preis zeitlich variabel ist.

Repowering als Alternative zum Weiterbetrieb

Sollte ein Weiterbetrieb wirtschaftlich nicht attraktiv sein, unterstützen wir Sie ebenfalls bei dem Repowering Ihres Windparks. In diesem Zuge findet eine erneute Prüfung der Gutachten statt und das Genehmigungsverfahren wird routinemäßig durchgeführt, sodass der Zyklus von vorn beginnt. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung des Bestandsparks sowie die Entwicklung und Umsetzung des neuen Windparks.

Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch:

Carsten Kühne | carsten.kuehne@energy-consult.net | 04841-8944 526

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