Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Dieses Urteil wird die Bundesregierung, so Kanzler Scholz, nun auswerten und genau beachten. Seine Beratungen über den Bundeshaushalt werde der Bundestag aber wie geplant fortsetzen.

Laut Urteil der Verfassungsrichter dürfen Mittel, die der Bund 2021 ursprünglich zur Bekämpfung der Corona-Krise bereitgestellt hatte, nicht für den Klimaschutz genutzt werden. Bundeskanzler Scholz versicherte in einem ersten Statement am Mittwoch:

„Wir werden nun den Richterspruch, seine umfassende Begründung und seine Folgen gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag genau beachten.“

Klar sei, dass das Urteil weitreichende Auswirkungen auf den Klima- und Transformationsfonds haben werde. Denn „60 Milliarden Euro an Zuflüssen aus dem Jahr 2021 stehen nun nicht mehr zur Verfügung“. Die Bundesregierung wird deshalb den Wirtschaftsplan des Fonds zügig überarbeiten, die nötigen Veränderungen vornehmen und einen neuen Wirtschaftsplan beschließen.

Am Zeitplan für den Bundeshaushalt 2024 hält die Bundesregierung trotz des Urteils fest.

„Der Deutsche Bundestag wird seine Beratung über den Haushalt 2024 wie geplant fortsetzen“,

sagte Scholz.

 

Die Urteilsbegründung finden Sie beim Bundesverfassungsgericht.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Bundesregierung wertet den Richterspruch nun sehr genau aus und prüft, welche Folgen er für die Haushaltspraxis von Bund und Ländern hat. Das braucht noch etwas Zeit. Denn es ist wichtig, dass alle Beteiligten verantwortungsvoll mit dem Urteil umgehen, ihre gemeinsamen Ziele nicht aus den Augen verlieren und sorgfältig über all das beraten, was jetzt zu tun ist.

Bundeskanzler Scholz hat unmittelbar nach der Urteilsverkündung mit den Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen gesprochen. Alle sind sich darin einig: Der Haushalt 2024 soll wie geplant am 1. Dezember 2023 im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden. Damit das gelingt, nimmt sich das Parlament für die Haushaltsberatungen in diesem Jahr mehr Zeit als gewöhnlich. Zusätzlich werden Experten, die die Fraktionen ausgewählt haben, den Haushaltsausschuss unterstützen. Die Einzelheiten zum Bundeshaushalt 2024 stehen erst fest, wenn der Haushaltsausschuss seine Bereinigungssitzung beendet hat.

 

Wie war die Ausgangslage?

Ende 2021 hatten Wirtschaft und Gesellschaft massiv mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Mit Zukunftsinvestitionen wollte die Bundesregierung wichtige Impulse setzen, um gut aus der Krise zu finden. Viele Investitionen konnten jedoch pandemiebedingt nicht oder nicht vollständig getätigt werden. Die nicht verwendeten Mittel aus Kreditermächtigungen – insgesamt 60 Milliarden Euro – sollten später für Klimaschutz, Energiewende und die Transformation der Wirtschaft verwendet werden können. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für 2021 wurde dieses Geld deshalb dem Klima- und Transformationsfonds zugewiesen und beschlossen, es in Folgejahren auszugeben. Diese Praxis hat das Gericht nun für verfassungswidrig erklärt.

 

Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter kommentiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wie folgt:

„Die Bundesregierung ist nach dem heutigen Urteil in der Verantwortung einen verfassungskonformen Weg zu finden, den erneuerbaren Transformationsprozess finanziell zu begleiten. Die Aufgabe, bis 2045 unsere gesamte Wirtschaft zu dekarbonisieren und den Standort zukunftsfähig aufzustellen, ist durch das Urteil nicht infrage gestellt und bleibt bestehen. Sie ist durch ein früheres Urteil sogar untermauert worden.“

 

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Bundesverband WindEnergie e.V.

 


Das sagen die Verbände zum Urteil:

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