Ökologische Kompensation beim Bau von Onshore-Windparks und PV-Freiflächenanlagen in Deutschland und Frankreich
Die ökologische Kompensation ist die ultima ratio, um bei Bauprojekten jeglichen Nettoverlust an Biodiversität zu vermeiden, so dass diese mindestens eine neutrale, wenn nicht eine positive Umweltbilanz aufweisen. Der Ursprung des Konzepts geht sowohl in Deutschland als auch in Frankreich auf das Jahr 1976 zurück, als beide Länder ihre nationalen Naturschutzgesetze erlassen haben. Das vorliegende Dokument legt die in der deutschen und französischen Gesetzgebung verankerten Grundsätze der ökologischen Kompensation dar und geht auf deren Anwendung auf Bauprojekte von Onshore-Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.