„Die Windenergie ist die tragende Säule der Energiewende. Daher ist ein stetiger Ausbau notwendig, um die eigenen Klima- und Ausbauziele zu erreichen. 2030 will die Landesregierung 10.500 Megawatt Windleistung installiert haben. Das bedeutet, dass wir in den nächsten zehn Jahren in Brandenburg über 300 Megawatt pro Jahr installieren müssen. Davon sind wir weit entfernt. Ganz besonders, wenn wir wissen, dass in Brandenburg in den nächsten fünf Jahren fast die Hälfte der heutigen 3.890 Anlagen über 20 Jahre alt sein werden und Stilllegungen drohen. Die aktuelle Entwicklung im ersten Halbjahr macht zwar Mut, aber unsere Ausbauziele erreichen wir so nicht. Brandenburg muss die Bremse weiter lockern“, so Jan Hinrich Glahr, BWE Landesvorsitzender Berlin Brandenburg.

Die rot-schwarz-grüne Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zum stetigen Ausbau der Windenergie bekannt. 2030 will man in Brandenburg 10.500 Megawatt Windstrom produzieren. Aktuell sind in Brandenburg insgesamt 3.890 Windkraftanlagen mit einer kulminierten Leistung von 7.320 MW errichtet. In den nächsten zehn Jahren muss Brandenburg daher einen Zubau von über 300 MW pro Jahr gewährleisten. Dabei wurde noch nicht berücksichtigt, dass in den nächsten fünf Jahren 1.700 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 2.200 Megawatt über 20 Jahre in Betrieb sind. Damit fallen sie dann auch aus der EEG Systematik. Es ist ungewiss, ob die Anlagen weiterbetrieben, repowert oder stillgelegt werden. Im schlimmsten Fall droht eine Ökostromlücke. Die Fachagentur für Windenergie an Land hat auch veröffentlich, dass im selben Zeitraum, in dem 31 Windenergieanlagen in Betrieb gingen, 25 alte Windräder stillgelegt wurden. Damit ist Brandenburg auch bei der Stilllegung Spitzenreiter.

Jan Hinrich Glahr weiter: „Ich bleibe dabei – auch mit der aktuellen Entwicklung bleibt Brandenburg der Einäugige unter den Blinden. Seit Jahren werden die Ausbauziele nicht erreicht, der Zubau ist weit unter seinen Möglichkeiten. Wir brauchen verkürzte Verfahren im Repowering einschließlich geringerer Abstandsvorgaben. Durch effektives und umfassendes Repowering lassen sich gut akzeptierte und erschlossene Standorte sichern, Leistung und Effizienz steigern und Kommunen langfristig Erträge sichern. Dafür braucht es eine klare Strategie und eine gesetzliche Flankierung durch vereinfachte Genehmigungen. Bis diese Strategie steht, sollten Bestandsanlagen, die aus der EEG-Systematik gefallen sind, im Netz gehalten werden.“

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Sebastian Haase
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