„Der heutige Beschluss des Bundestags schafft die Voraussetzungen für eine deutliche Beschleunigung bei den Genehmigungen in allen Bundesländern. Nach wie vor liegt hier die Achillesferse für den Hochlauf der Windenergie. Die Verfahren dauern mit durchschnittlich zwei Jahren deutlich zu lange. Vom Antrag bis zur tatsächlichen Netzeinspeisung einer neuen Anlage vergehen im Schnitt fünf bis sieben Jahre. Diese Zeit haben wir nicht, wenn die Ziele der Bundesregierung erreicht werden sollen“, so Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie.

Wichtigste Weichenstellung aus der EU-Notfallverordnung ist die Möglichkeit, im konkreten Genehmigungsverfahren auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten, sofern im Planungsverfahren bereits eine strategische Umweltprüfung stattgefunden hat. Der Bundesverband WindEnergie hatte zu dem Entwurf der Gesetzesnovelle bereits am 1. März Stellung bezogen.

Hermann Albers:

„Ein erster wichtiger Schritt zur Beschleunigung des Ausbaus ist jetzt getan. Nun wird es darauf ankommen, dass diese im Bundesgesetz vorgesehenen Möglichkeiten praktisch umgesetzt werden. Hier stehen die Länder in der Verantwortung. Sie müssen die nachgeordneten Behörden zur Umsetzung anhalten. Wir plädieren dafür, dass der Bund den Ländern hierzu einen verbindlichen Anwendungsleitfaden an die Hand gibt, damit eine bundeseinheitliche Umsetzung gewährleistet ist. Die Gültigkeit der EU-Notfallverordnung ist auf 18 Monate beschränkt, sie läuft also im Juni 2024 aus. Es ist wichtig, dass hier eine Anschlussregelung gefunden wird, um die Beschleunigung zu verstetigen.“