„Wir appellieren dringend an die zuständigen Behörden, alle vorliegenden Anträge für den Bau von Windenergieanlagen jetzt schnellstmöglich zu entscheiden. Zahlreiche Anträge hängen in Schleswig-Holstein seit Monaten in der Luft. Angesichts der aktuellen weltpolitischen Lage ist das absolut nicht nachvollziehbar. Wir brauchen jetzt einen Turbo für die Windenergie in Schleswig-Holstein. Auch ist das überragende öffentliche Interesse beim Ausbau und Betrieb der Erneuerbaren in der Praxis noch nicht angekommen. Unsere Mitglieder berichten, dass Anträge unbearbeitet monatelang bei den zuständigen Behörden liegen, selbst jetzt in der Energiekrise.“ Grundsätzlich müssen außerdem die Genehmigungsverfahren für Windvorhaben deutlich beschleunigt werden. Ebenso sollen dringend Erlasse und Prozesse kritisch überprüft werden, die Genehmigungen verhindern, verzögern oder den Betrieb einschränken.
Hintergrund zum Vorrang für Erneuerbare Energien
§ 2 EEG 2021: Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit.
2 Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.
3 Satz 2 ist nicht gegenüber Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung anzuwenden.
Kritik von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck u.a. hier: