Segelflugplätze und Windenergie, wer gewinnt? Mit dieser pointierten Fragestellung begann der Vorsitzende des Senats am Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die mündliche Verhandlung vom gestrigen Tage, dem 14.02.2023.

Das Primat der Windenergie wird durchgesetzt

Vorausgegangen war ein Bescheid der Landesluftfahrtbehörde Niedersachsen, die letztlich eins zu eins den Vortrag des örtlichen Segelflugvereins übernommen hatte und ein erstinstanzliches Urteil gleichen Inhalts. Mit sehr akribischer Arbeit und unter Hinzuziehung von sowohl fliegerisch-rechtlicher Expertise, als auch Ingenieuren und Fluglehrern ist es gelungen, die Behörde in ihre Schranken zu weisen: Das erstinstanzliche Urteil wurde aufgehoben. Im Ergebnis verhilft das OVG Lüneburg damit dem Primat der Windenergie zur Durchsetzung.

Hoher Maßstab für die Versagung der luftverkehrsrechtlichen Zustimmung

Die Urteils Gründe liegen noch nicht vor, jedenfalls wurde der ablehnende Bescheid aufgehoben und die Behörde verpflichtet, über den Einwand Luftverkehr unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.

In der mündlichen Verhandlung kam deutlich zum Ausdruck, dass die bloße Behinderung von Segelflugplätzen sowie Segelflugverkehr nicht ausreicht, eine luftverkehrsrechtliche Zustimmung und damit letztlich die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu versagen.

Die Gründe des Urteils folgen; wir halten Sie informiert.