Durch neue Regelungen zum schnelleren Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Stromnetzen werden künftig Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland schneller abgewickelt.

Dazu hatte das Kabinett am 28. September 2022 einen Beschluss gefasst. Durch den Gesetzentwurf ergeben sich Änderungen im Raumordnungsgesetz (ROG) und im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Bundeskabinett hat am 30. Januar eine weitere Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben die Novellierung des Raumordnungsgesetzes und andere Vorschriften am 3. März 2023 beschlossen.

Bundesbauministerin Klara Geywitz:

„Dies ist ein wichtiger Meilenstein, um die räumliche Entwicklung Deutschlands voranzutreiben und die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen zu beschleunigen. Der Handlungsdruck ist da. Wir können es uns nicht länger leisten, viele Jahre zu warten, bis ein Windpark, ein Flughafen oder eine Zugstrecke gebaut ist.“

Angesichts zahlreicher Infrastrukturvorhaben, etwa bei großen Industrieanlagen, beim Ausbau der Windenergie, beim Bau von Bahnstrecken oder Bundesfernstraßen, sollen mit dieser Änderung die Planungssicherheit erhöht und die Verfahren erleichtert werden.

In der Raumordnung soll die Planung modernisiert und flexibilisiert werden. Die Investitionssicherheit soll erhöht und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Außerdem soll ein verbindlicher Zeitrahmen für das Raumordnungsverfahren eingeführt werden.

Die Raumordnung sorgt für einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen aus Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürgern bei der räumlichen Entwicklung und der Nutzung des vorhandenen Raumes.

Schnelle Genehmigung für Windkraft und Stromleitungen

Das Bundeskabinett hat am 30. Januar eine weitere Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung folgt damit einer EU-Verordnung für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und Netze. Die Verordnung erlaubt es den Mitgliedstaaten, bei Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen und für die erforderlichen Stromnetze auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine artenschutzrechtliche Prüfung zu verzichten. Voraussetzung ist, dass der Bau in Gebieten stattfindet, die für diesen Zweck ausgewiesen wurden. Eine strategische Umweltprüfung bleibt weiterhin erforderlich. 

Maßnahmen für den Artenschutz

Statt der artenschutzrechtlichen Prüfung sollen Vorkehrungen getroffen werden, um den möglichen negativen Einfluss auf Tierarten zu verringern. Betreiber können auch verpflichtet werden, Zahlungen zu leisten, mit denen der Erhaltungszustand der betroffenen Arten gesichert oder verbessert wird.

Verfahren um ein Jahr verkürzen

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die neuen Regelungen Genehmigungsverfahren deutlich verkürzen. Bei Wind-an-Land könnte rund ein Jahr eingespart werden. Auch im Bereich der Windenergie auf See, der Offshore-Anbindungsleitungen und der Stromnetze soll es bedeutend schneller gehen.

Die Erleichterungen gelten für alle Genehmigungsverfahren, die bis 30. Juni 2024 begonnen werden. Darüber hinaus sollen die Bestimmungen unter bestimmten Voraussetzungen auch für bereits laufende Genehmigungsverfahren gelten.

 

Quelle: bundesregierung.de