Mit dem Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfes für das EEG 2021 hat das Bundeswirtschaftsministerium angekündigt, eine mögliche Anschlussregelung für ausgeförderte Windenergieanlagen an Land im Rahmen eines Runden Tisches zu erörtern. Dazu sollen neben dem Bundeswirtschaftsministerium auch die Bundesministerien für Umwelt und Finanzen sowie die Windbranche einbezogen werden. Dazu erklärt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie

„Damit die Ergebnisse des Runden Tisches noch in das parlamentarische Verfahren einfließen können, muss die Arbeit jetzt beginnen. Die Grundlagen für eine konzentrierte Arbeit liegen vor. Es braucht konstruktive Lösungen, denn die Zeit drängt: Ab 1. Januar 2021 fallen bereits die ersten Bestandsanlagen aus der EEG-Förderung. Allein in den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und NRW sind fast 3.000 Megawatt betroffen. Nicht nur hier droht dann aufgrund fehlender Genehmigungen ein Abbau der installierten Leistung. Das gefährdet die Ziele von Bundes- und Landespolitik. Bis 2025 geht es um rund 16 Gigawatt.

Für den BWE hat der Ersatz von Bestandsanlagen durch neue Windenergieanlagen auf bestehenden, gut erschlossenen und akzeptierten Flächen höchste Priorität. Dafür braucht es eine nationale Repoweringstrategie, die idealerweise an die Analyse der Flächenverfügbarkeit in den einzelnen Bundesländern (§98 EEG 2021) anknüpft. Bis diese vorliegt, muss eine zeitliche Überbrückung geschaffen werden, durch die der Weiterbetrieb wirtschaftlich zumutbar bleibt. Am besten geeignet wäre dafür ein selbsttragender CO2 Preis, der durch die Anerkennung der CO2-Freiheit für die Windenergie eine geeignete Marktbasis schafft. Dies hat die Politik bislang versäumt.

Der BWE hat in seinem Maßnahmenplan Weiterbetrieb von Windenergieanlagen nach 20 Jahren / 20+ bereits konkrete Vorschläge gemacht, durch die sich der drohende Wegfall vieler Bestandsanlagen aus dem System aufgrund der Corona-Folgen verhindern lässt. Wir schlagen als kurzfristige Sofortmaßnahme vor, für Anlagen mit Inbetriebnahme bis einschließlich des Jahres 2000 einen anzulegenden Wert für die nächsten 2-3 Jahre festzulegen. Diese Zeit sollte reichen, damit die Länder in der Flächenausweisung nachsteuern können und Repoweringvorhaben erleichtert werden.

Beim Runden Tisch gilt es, alle Wege konstruktiv auszuloten, die die Sicherung der Bestandsflächen in den Fokus stellen. Hier könnte auch diskutiert werden, – wenn Gemeinden diese Flächen aktiv planerisch ausgewiesen haben – ob ein grundsätzlicher Bestandsschutz herzustellen ist. Wir können es uns angesichts der Klimaziele nicht leisten, im Jahr 2021 über 4.000 MW installierte Leistung und zahlreiche von der Bevölkerung akzeptierte Bestandsflächen zu verlieren. Leistungsabbau führt zu weniger Grünstrom, der dann fossil ersetzt wird. Dies würde allen Zielen der Bundesregierung widersprechen.“

Massnahmenplan_Weiterbetrieb_von_Windenergieanlagen_nach_20_Jahren_Final.pdf
Einleitung: Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von heute ...