Am 12. Juli 2024 fand bei der Clearingstelle EEG|KWKG unter Beteiligung mehrerer Verbände und Institutionen der Runder Tisch zu bislang offenen Fragen zur kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG 2023 statt.

In diesem Rahmen wurde eine Auslegungshilfe zur möglichst effektiven und rechtssicheren Umsetzung der Vorschrift erarbeitet (s. Anhang). Gegenstand der Auslegungshilfe sind die folgenden Themen:

  • Anwendung des § 6 EEG 2023 auf Bestandsanlagen,
  • die Bestimmung des Radius von 2 500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlagen,
  • die zeitlichen Vorgaben im Hinblick auf den Erstattungsanspruch nach § 6 Abs. 5 EEG 2023 sowie
  • Fragen zur Verjährung.

Hinsichtlich des Umgangs mit fiktiven Strommengen ließ der Runde Tisch bestimmte Fragestellungen offen, um der angekündigten gesetzgeberischen Klärung nicht vorzugreifen.

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Quelle: Clearingstelle EEG|KWKG

 


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