Der Sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt (CDU), wird am 12. Oktober in der Sächsischen Zeitung mit dem Vorschlag zitiert, dass Gemeinden dem Bau von Windenergieanlagen zustimmen müssten, „wenn sich Flurstücke ihres Gebietes innerhalb des Radius von 1.000 Meter um die zu errichtenden Windenergieanlagen befinden und diese eine geplante Höhe von mindestens 100 Meter haben sollen.“ (Sächsische Zeitung Dresden Nord, 12.10.2020)

Das kommentiert der Bundesverband WindEnergie (BWE), Landesverband Sachsen wie folgt:

„Die sächsische Landesregierung hat im Koalitionsvertrag hohe Ziele für den Ausbau klimafreundlicher und erneuerbarer Energien in Sachsen beschlossen. Diese Ziele werden jetzt von Teilen der Landesregierung allerdings massiv konterkariert“, so Prof. Martin Maslaton, Landesvorsitzender beim BWE Sachsen.

„Die Signale, die die Landesregierung bei der Flächenausweisung für Erneuerbare aussendet, sind chaotisch“, so Maslaton weiter. „Für Industrie und Wirtschaft ist das fatal. Wir brauchen Planungssicherheit und ein klares Bekenntnis zu den günstigen und klimafreundlichen Energieträgern Wind und Solar.“

Hintergrund: Bis 2024 will die sächsische Landesregierung laut Koalitionsvertrag zusätzlich jährlich vier Terrawattstunden Energie aus Erneuerbaren Energien gewinnen, wobei „der Hauptteil durch Windenergie gewonnen werden soll“ („Koalitionsvertag 2019 bis 2014“, S. 38). Der dafür nötige Zubau neuer Windenergieanlagen ist im Freistaat allerdings fast vollständig zum Erliegen gekommen. Ein Grund: In den Regionalplänen sind nicht ausreichend Flächen für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen.

Der zitierte Vorschlag von Staatsminister Schmidt ist dabei restriktiver, als alle derzeit ernsthaft diskutierten Abstandsregeln: Gängige Windenergieanlagen sind schon seit gut 20 Jahren höher als 100 Meter, deswegen wäre jede moderne Windenergieanlage betroffen. Bei der Debatte um
Mindestabstände geht es in der bisherigen Diskussion um Abstände zu Wohnsiedlungen, nicht um die zu Flurstücken einer Gemeinde.

„Würde der Vorschlag von Herr Schmidt umgesetzt, hätte praktisch für jede geplante Windenergieanlage in Sachsen auch eine Gemeinde ein Blockaderecht“, erklärt Maslaton. Erfahrungen aus anderen Bundesländern wie Bayern zeigen, dass das de facto einen Ausbaustopp der Windenergie bedeutet. „Wenn sich die Koalition in Sachsen weiterhin selbst ausbremst, steuert Sachsen auf ein massives Energieproblem zu“, urteilt Maslaton.