Dazu BEE-Präsidentin Simone Peter, die als Sachverständige geladen war:

„Der Netzausbau hinkt dem Ausbau der Erneuerbaren Energien hinterher. Deswegen gewichten wir die Fokus-Agenda des heutigen Gipfels klar mit der Priorisierung auf die bessere Nutzbarmachung der Netzanschlusskapazitäten. Eine einfache Reform der Netzanschlussregeln kann hier kurzfristig durchgeführt werden.

Der BEE hat gemeinsam mit dem Fraunhofer IEE und der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) in der vergangenen Woche seine Studie zur gemeinsamen Nutzung von Netzverknüpfungspunkten (NVP) durch Erneuerbare, Speicher und Anlagen zur Sektorenkopplung vorgestellt. Die Studie macht deutlich, wie viel Potenzial beim Netzanschluss durch die bestehende Rechtslage ungenutzt bleibt: Durch minimale Anpassungen an zwei Stellen im EEG ließen sich kurzfristig Wind- und Photovoltaik-Anlagen im zweistelligen Gigawatt-Bereich in das bestehende Netz integrieren – ohne den Neubau von Netzinfrastruktur.

Das würde dem Netzausbau den notwendigen Puffer verschaffen, um mit dem Erneuerbaren-Ausbau Schritt zu halten. Daraus ergeben sich außerdem Einsparpotenziale in Milliardenhöhe und zusätzlich Vorteile für alle Akteure in der Energiewirtschaft, wie die Studie zeigt, unter anderem eine deutliche Reduzierung des Redispatch.

Der Netzausbau ist die Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Die vorgeschlagenen Verbesserungen beim Netzanschluss sind eine No-regret-Maßnahme, die nur Gewinner kennt. Die Bundesregierung sollte sie daher noch in diesem Jahr umsetzen. Wir freuen uns, dass Bundeswirtschaftsminister Habeck beim Gipfel angekündigt hat, die Vorschläge des BEE zu prüfen.“

 

Hintergrund zur BEE-Studie

Erneuerbare Energie-Anlagen sind an sogenannten Netzverknüpfungspunkten an das Stromnetz angeschlossen. Sie bestehen unter anderem aus einem Trafo, Schalt- sowie Mess- und Steuereinrichtungen zur Überwachung des Stromflusses. Diese Punkte können eine bestimmte Menge elektrischer Energie transportieren, von mehreren Megawatt bis hin zu einigen Gigawatt.

Aufgrund des derzeitigen Rechtsrahmens ist die Auslastung von NVP nur gering. Denn jede angeschlossene Anlage muss zu jedem Zeitpunkt 100 Prozent ihrer Leistung einspeisen können. Da die Energieproduktion von Photovoltaik- und Windenergieanlagen schwankt, speisen diese meistens nicht zeitgleich mit ihrer vollen Leistung ein. Die durchschnittliche Nutzung eines NVP innerhalb eines Jahres liegt, wie die BEE-Studie zeigen konnte, bei der Photovoltaik bei 13 Prozent und bei modernen Windenergieanlagen bei 33 Prozent. Durch die gemeinsame Nutzung von NVP ließe sich die Ausnutzung auf 53 Prozent steigern und damit zum Teil mehr als verdoppeln.

Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE)

 


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