Der Ausbau der Windenergie an Land ist ein zentraler Faktor, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Eine wichtige Rolle nimmt dabei das Repowering ein – also die Modernisierung oder der Austausch von bestehenden Windenergieanlagen. So kann die Windenergieleistung zügig gesteigert werden – und das an etablierten und bereits akzeptierten Standorten.

In der Praxis ist das oft nicht ganz so einfach: Mit dem Wind-an-Land-Gesetz und zahlreichen weiteren Gesetzen hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen für die Flächenbereitstellung und räumliche Steuerung von Windenergievorhaben durch die Planungsträger auf regionaler und kommunaler Ebene neu geordnet. Auch wenn diese Änderungen Erleichterungen mit sich bringen, sorgen sie auch für große Herausforderungen, weil die neuen Regelungen in den Abläufen der Planungsbehörden erst implementiert und Personal hierfür entsprechend geschult werden muss.

Für die Ausweisung von Windenergiegebieten haben daher Dr. Nils Wegner und Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht eine „Praxishilfe zum Repowering in der Regional- und Kommunalplanung“ verfasst. Diese ist ab sofort als kostenfreier Download auf der Homepage des Umweltbundesamtes (UBA) verfügbar: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/praxishilfe-repowering-in-der-regional

Die Praxishilfe entstand im Rahmen des Projekts „Abbau von Hemmnissen beim Repowering von Windenergieanlagen“ im Auftrag des UBA. Projektpartner sind dabei die Deutsche Wind Guard GmbH sowie Engemann und Partner, Rechtsanwälte mbB.

 

Praxishilfe zeigt planerische Möglichkeiten und Grenzen

Die planerische Steuerung des Repowering kann verschiedene Zwecke haben. Sie kann zum Beispiel standorterhaltend genutzt werden, auf eine Optimierung durch Feinsteuerung am Standort abzielen oder – als Reaktion auf Fehlentwicklungen – die Landschaft eines Standortes aufräumen wollen. In der Praxishilfe wird aufgezeigt, wie die Umsetzung von Repoweringvorhaben planerisch gefördert werden kann, wie Steuerungsziele auch nach Änderung der rechtlichen Grundlagen noch umgesetzt werden können und in welchen Fällen der Gesetzgeber bereits abschließende Entscheidungen getroffen hat, die planerisch nicht mehr beeinflusst werden können.

„Der rechtliche Rahmen ist noch sehr neu. Viele Fragen zur Anwendung einzelner Regelungen sind daher noch ungeklärt. Wo dies nicht lediglich Details betrifft, weisen wir in unserer Praxishilfe darauf hin. Unsicherheiten werden damit nicht beseitigt, aber transparent gemacht und in Einzelfällen die Folgen für die planerische Steuerung in Abhängigkeit davon aufgezeigt, wie das geltende Recht verstanden werden kann“,

sagt Dr. Nils Wegner.

Quelle: Stiftung Umweltenergierecht

 


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