„Wir haben seit dem Amtsantritt der Ampelkoalition ein bislang noch nie dagewesenes Tempo bei Gesetzesinitiativen für den Ausbau der erneuerbaren Energien gesehen. Die neu ausdefinierten, ambitionierten Zubauziele sollten damit erreichbar werden. Allen Rekorden und guten Initiativen zum Trotz ist es allerdings noch nicht gelungen, die sehr hoch gesteckten Ziele zu erreichen. Dies liegt einerseits daran, dass neue Gesetze noch nicht voll wirken, andererseits daran, dass wichtige Gesetze noch fehlen“,

erklärt Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie BWE.

Erst am 15. Dezember beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen Teile der ursprünglich für das Solarpaket I angekündigten Maßnahmen. Insbesondere die Fristverlängerungen zur Einführung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung und bei der Realisierung von Projekten waren richtige Entscheidungen.

Bärbel Heidebroek:

„Die ebenfalls ursprünglich im Solarpaket angelegte Einführung eines Anschlussrechts für energieerzeugende Anlagen zum nächstgelegenen Netzanknüpfungspunkt wurde leider noch nicht beschlossen. Sollten Eigentümer*innen der Verlegung von Leitungen über ihre Grundstücke nicht zustimmen, bedeutet dies in der täglichen Praxis oft eine deutliche Kostensteigerung für die zusätzliche Anschlussstrecke.“

Auf zwei andere große Gesetzesnovellen wartet die Branche weiter: Die Einführung von Standardisierungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie die Neufassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG).

„In beiden Gesetzen werden wesentliche Vorgaben für die Genehmigung von Windenergieanlagen gemacht. Im BNatSchG müssten weitere Bereiche standardisiert sowie die methodische Umsetzung geregelt werden. Die Einführung der Probabilistik wäre hier als ein positives Instrument zu benennen. Das BImSchG ist seit Monaten im parlamentarischen Verfahren, verzögert sich aber zusehends, was die Projektplanung aufhält.“

Auch in einem anderen Punkt ist die Koalition noch hinter den eigenen Ansprüchen im Koalitionsvertrag zurückgeblieben.

Heidebroek:

„Der Koalitionsvertrag sagt zum Thema Repowering klar: Wo heute schon eine Anlage steht, soll es ohne großen Aufwand möglich sein, alte durch neue Anlagen zu ersetzen. Das ist in dieser Einfachheit und Klarheit genau die Regelung, die wir brauchen, um das Repowering voranzutreiben! Bis 2028 werden Anlagen mit einer Leistung von fast 18.000 MW aus der Förderung fallen. Durch Repowering ließe sich hier die installierte Leistung um den Faktor vier steigern. Leider ist in diesem Bereich bislang zu wenig passiert. Die EU-Notfallverordnung bleibt die bislang größte Erleichterung für das Repowering. Hier muss die Regierung ihrem eigenen Anspruch aus dem Koalitionsvertrag gerecht werden.“

Entscheidend sei nun, den Schwung aus dem erfolgreichen Jahr 2023 aufzunehmen und zu Beginn des neuen Jahres die noch offenen Vorhaben möglichst schnell anzugehen und umzusetzen.

„Die Windenergie blickt auf ein Jahr der Rekorde zurück. Mit einem stabilen Höchstwert, einem noch nie dagewesenen Genehmigungsvolumen und fast sechseinhalb Gigawatt bezuschlagter Projekte steht der Ausbau der kommenden Jahre auf einem soliden Fundament. Wenn es jetzt noch gelingt, zügig die Weichen bei Genehmigungen, Naturschutz und Repowering zu stellen, wird 2024 sogar noch erfolgreicher werden“,

so Bärbel Heidebroek abschließend.

Quelle: BWE


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