Dafür sollten, bis zum Erreichen der Flächenziele für den Windkraftausbau, bestimmte Regelungen im Baugesetzbuch für mindestens vier Jahre ausgesetzt werden. Das hat nun für Kritik seitens der kommunalen Spitzenverbände geführt. Das kommentiert Energie- und Klimaschutzminister Olaf Lies wie folgt:

„Wir hängen massiv beim Ausbau der Windenergie hinterher. Mit kleinen Schritten lösen wir das Problem in Zeiten von Klima- und Wärmekrise aber nicht! Daher brauchen wir jetzt an allen Stellen eine Beschleunigung. Ein Riesenproblem sind natürlich die zahlreichen Klagen – teilweise mit irrwitzigen Begründungen. Aber eine weitere Herausforderung ist die Flächenbereitstellung für Windenergie-Projekte. Sie ist für die Kommunen sehr hoch, was die zahlreichen erfolgreichen Klagen gegen ihre Pläne belegen. Jetzt sind wir in einer Zeit, in der wir uns eine geordnete, vorausschauende, aber zugleich auch extrem störungsanfällige Planung des Ausbaus nicht mehr leisten können. Worte wie „Landschaftsverspargelung“ oder „Horizontverschmutzung“ sind Begriffe aus der Vorkriegszeit, einer Zeit ungefährdeten Wohlstandes. Heute haben wir eine ganz neue Lage: Jedes Windrad, jede durch die Nutzung Erneuerbarer Energien erzeugte Kilowattstunde ist ein Beitrag für Frieden, Freiheit und die Unabhängigkeit unserer Energieversorgung.

Der Ansatz, dass Windenergie in vordefinierten Gebieten planerisch konzentriert wird, hat bislang nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Jetzt muss dort gebaut werden, wo es rechtlich und technisch möglich ist; dies zumindest so lange, bis genügend Windenergieanlagen zur Sicherung der Energieversorgung in Betrieb sind. Danach ist wieder Zeit für eine geordnete Planung. In den einzelnen Genehmigungsverfahren wird zudem gewährleistet, dass unsere hohen Standards an den Lärm, Arten- und Naturschutz bei jedem Projekt beachtet werden. Ein vollkommen unkontrollierter Wildwuchs ist daher nicht zu befürchten."

Hintergrund:

Konkret fordern die Unterzeichner des Schreibens, bis zum Erreichen der Flächenziele für den Windkraftausbau bestimmte Regelungen im Baugesetzbuch für mindestens vier Jahre auszusetzen. Dies betrifft zum einen die Regelung, die Windenergieanlagen im restlichen Außenbereich ausschließt, wenn eine Planung besagt, dass sie nur auf bestimmten Flächen des Außenbereichs errichtet werden sollen (Konzentrationsflächenplanung). Zudem soll es für eine Übergangszeit nicht mehr möglich sein, Windenergievorhaben zeitlich zurückstellen, wenn eine Gemeinde beabsichtigt, einen Flächennutzungsplan mit einer solchen konzentrierenden Wirkung aufzustellen.

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