Die Neuauflage des Förderprogramms bringt einige Neuerungen und Verbesserungen insbesondere für den Wärme- und Gebäudesektor aber auch für die Nutzung der Solarenergie mit sich. So werden nun beispielsweise Biomasseanlagen in Kombination mit einem Solardachkraftwerk (Mindestleistung: 4 Kilowatt) oder der Anschluss an ein Wärme- oder Kältenetz gefördert, das zu großen Teilen erneuerbare Energien nutzt.
Und nicht nur das: „Wir freuen uns, dass die Landesregierung unsere Anregung aufgegriffen hat, erstmals auch solare Freiflächenanlagen sowie Floating- und Agri-Solaranlagen zu fördern“, kommentiert Christian Mildenberger, Geschäftsführer des LEE NRW, die neue Förderrichtlinie, „die Nutzung dieser Zukunftsanwendungen wird sicherlich helfen, dem Solarausbau im Land neue Impulse zu verschaffen.“
Floating-Projekte sind schwimmende Solarparks, die dank ausgetüftelter Montagesysteme beispielsweise auf Baggerseen oder Talsperren installiert werden können. Bei der Agri-PV (so der offizielle Terminus) können Ackerflächen gleich doppelt genutzt werden, und zwar für die Landwirtschaft und gleichzeitig für die Solarstromerzeugung. Erste Pilotanlagen in NRW sind bereits in Betrieb, die großen Potenziale sind jedoch noch ungenutzt.
Neben den modernen Solarnutzungen wird über das neue Progres-Programm auch weiterhin die Wasserkraftnutzung gefördert. „Dies ist ein wichtiger Baustein für den Ausbau erneuerbarer Energien, um die Umsetzung von einzelnen Wasserkraftprojekten zu unterstützen und den derzeitigen Investitionsstau zu beheben“, betont Mildenberger. In den zurückliegenden Jahren habe es trotz vorliegender Anträge zu wenige Zuwendungsbescheide gegeben. Es sei daher wichtig, dass wieder mehr Wasserkraftanlagen gefördert werden.
Aus Sicht des LEE NRW ist das verbesserte Progres-Programm allerdings nur die eine Seite der Medaille. „Die schönste Förderung läuft ins Leere, wenn es beispielsweise an ausreichenden Flächen für solare Freiflächenvorhaben fehlt, baurechtliche Hürden und zudem unsichere, langwierige Genehmigungsverfahren die Projekte immer wieder gefährden“, gibt Mildenberger zu bedenken.
Der LEE NRW-Geschäftsführer fordert die Landesregierung auf, zum einen endlich die im EEG vorgesehene Länderöffnungsklausel für die Nutzung von Photovoltaik insbesondere auf Acker- und/oder Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten zu nutzen und zum anderen die Kommunen zu ermutigen und Anreize zu schaffen, dass sie die notwendigen Bauleitplanungen auf den Weg bringen. Denn Erneuerbare Energien bringen Wertschöpfung und Arbeitsplätze in die jeweilige Kommune. Dies darf nicht länger an den NRW-Kommunen vorbei gehen.