Durch das Klimaschutzpaket sollen zentrale Gesetze und Verordnungen gleichzeitig novelliert, Förderprogramme aufgestockt und neu eingeführt, steuerliche Anreize auf Klimaneutralität ausgerichtet und ein sozial gerechter Transformationsprozess eingeleitet werden. Um Abstimmungsprozesse innerhalb der Ministerien zu verschlanken und zu beschleunigen, soll in den ersten 100 Tagen eine Klima-Task-Force der Bundesregierung im Wochenrhythmus tagen. Die Federführung hierfür wird im neuen Klimaschutzministerium liegen. Dieses Ministerium wird zusätzlich mit einem Veto-Recht gegenüber den anderen Ressorts ausgestattet, sollten Gesetze vorliegen, die nicht Paris-konform sind.

1. Erneuerbare Energien schneller ausbauen

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien geht derzeit viel zu langsam voran, im aktuellen Tempo bräuchte Deutschland noch 56 Jahre, um auf 100 Prozent Ökostrom zu kommen. Denn die Erneuerbaren sind der Dreh- und Angelpunkt für mehr Klimaschutz und eine wettbewerbsfähige Industrie. Wir brauchen schnellstmöglich mehr grünen und günstigen Strom, um die klimaschädlichen Emissionen insbesondere in den Sektoren Verkehr, Industrie und Wärme zu verringern. Deshalb starten wir direkt nach der Bundestagswahl eine Ausbauoffensive:

Mit unserem Klimaschutz-Sofortprogramm werden wir:

  • Eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vornehmen und bei der Solarenergie die Ausbauziele für 2022 auf 12 Gigawatt pro Jahr und bei Wind an Land auf 6 Gigawatt pro Jahr erhöhen, um sie im Weiteren gegenüber dem heutigen Stand zu verdreifachen.
  • Auf unseren Dächern Solar zum Standard machen beim Neubau, bei öffentlichen Gebäuden und Gewerbegebäuden und bei umfangreichen Sanierungen. Eine solche Solarpflicht verankern wir im Gebäudeenergiegesetz.
  • Die Flächenplanung für Windkraft gesetzlich so anpassen, dass zwei Prozent der Landesfläche für Wind bereitsteht. Einzelne Bundesländer können nur dann nach unten abweichen, wenn sie mit anderen Bundesländern vereinbaren, dass diese entsprechend mehr Flächen bereitstellen.
  • Planungen und Genehmigungen durch ein eigenes Genehmigungsrecht für Windkraft an Land straffen und durch verbindliche Fristvorgaben und Standardisierung der artenschutzrechtlichen Vorgaben vereinfachen. In diesem Zusammenhang minimieren wir auch den Konflikt zwischen Klima- und Artenschutz durch eine Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens, u.a. durch Vereinheitlichung und Vereinfachung der notwendigen Naturschutzgutachten bei gleichzeitiger Auflage eines umfangreichen Vogel- und Fledermausschutzprogramms.
  • Die bestehende Blockade von mehreren Gigawatt Windkraft an Land sofort auflösen. Hierzu werden wir das Regelwerk für Funknavigation im Luftverkehrsgesetz anpassen und Flächennutzungskonflikte beispielsweise zwischen der Bundeswehr oder dem Wetterradar des Deutschen Wetterdienstes kooperativ auflösen.
  • Den Ausbau der Offshore-Windenergie in Nord- und Ostsee beschleunigen, indem wir die Ziele im Windauf-See-Gesetz so anheben, das wir bis 2035 35 Gigawatt installierte Leistung haben. Hierzu werden die Flächennutzungspläne unverzüglich angepasst und gleichzeitig ein Stakeholder-Dialog mit Vertreter*innen aus Schifffahrt, Fischerei, Offshore-Branche, Naturschutz, Rohstoffabbau und Militär aufgesetzt, um Nutzungskonkurrenzen von Anfang an zu minimieren.
  • Darauf aufbauend werden Vorrang- und Vorbehaltsflächen festgeschrieben, die die Raumnutzungskonkurrenzen zugunsten des Klima- und Naturschutzes entschärfen.
  • Einen Bürger*innenenergiewende-Fonds auflegen, worüber die anfänglichen Kosten für die kleinen Akteure abgesichert werden. Damit stärken wir Bürger*innen-Projekte und schaffen zugleich mehr Akzeptanz für die Energiewende.
  • Den Netzausbau durch eine Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes beschleunigen und darüber den für 2035 geplanten Netzausbau auf 2030 vorziehen.

 

2. Den Kohleausstieg auf 2030 vorziehen

Die Kohleverstromung ist die klimaschädlichste Energieerzeugungsform und zugleich stehen hier bereits vollumfänglich Alternativen bereit. Daher werden wir den Kohleausstieg auf 2030 vorziehen.

Mit unserem Klimaschutz-Sofortprogramm werden wir:

  • Einen nationalen ansteigenden CO₂-Mindestpreis im EU-Emissionshandel – das heißt für den ETS-Sektor – beginnend mit 60 Euro pro Tonne CO₂ festschreiben. Das erreichen wir über eine Novelle des Energiesteuergesetzes. Damit sorgen wir dafür, dass klimafreundliche Industrieprozesse nicht weiter benachteiligt werden.
  • Das Bundesberggesetz so reformieren, dass keine Dörfer mehr für die Kohle abgebaggert werden dürfen. Zugleich sorgen wir dafür, dass die von der Bundesregierung erfolgte Festlegung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler gestrichen wird.

3. Wirtschaft und Industrie auf Klimaneutralität ausrichten

Aktuell stammen noch knapp ein Viertel der Treibhausgasemissionen Deutschlands aus der Industrieproduktion, 70 Prozent davon aus der Grundstoffindustrie – also aus den Schornsteinen von Fabriken, in denen Stahl, Chemie oder Zement produziert werden. Zugleich ist Klimaneutralität mittlerweile die entscheidende Größe auf den Märkten der Zukunft. Eine Vielzahl an Unternehmen hat die Zeichen und Chancen längst erkannt und steht mit klimaneutralen Prozessen und Technologien bereit – braucht jedoch endlich einen politischen Rahmen, um auch Planungs- und Investitionssicherheit zu haben. Wir werden der Wirtschaft diesen Rahmen in der kommenden Bundesregierung geben.

Mit unserem Klimaschutz-Sofortprogramm werden wir:

  • Mehr und schneller zusätzliche Ökostrom-Produktion für die Industrie ermöglichen, um sie vor hohen fossilen Stromkosten zu schützen. Hierfür werden u.a. die Bedingungen für Ökostrom-Direktlieferverträge (PPAs) an die Industrie verbessert und zudem müssen ausreichende Flächen und Netzanbindungen für Offshore-Windindustrie-Projekte bereitgestellt werden.
  • Eine gesetzliche Grundlage für Klimaschutzverträge (carbon contracts for difference) schaffen, damit klimafreundliche Investitionen angereizt und abgesichert werden. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens mit Kriterien wie CO₂-Minderungspotenzial und Zukunftsfähigkeit werden mit jenen Unternehmen langfristige Klimaschutzverträge abgeschlossen, die die besten Lösungen für CO₂-freie Endprodukte auf den Tisch legen. Damit sichern wir die Phase der Markteinführung neuer Technologien ab, bis die wahren Kosten für klimaschädliche Produktionsweisen endlich abgebildet werden. Finanziert werden die Klimaschutzverträge aus Haushaltsmitteln, etwa im Rahmen des Energie- und Klimafonds, aus dem Förderprogramm Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie und dem EU-Innovationsfonds. Gleichzeitig werden wir uns auf europäischer Ebene für Klimaschutzverträge stark machen.
  • Die Spielräume für die Wirtschaft erweitern, damit sie gerade nach der Corona-Krise klimafreundlich investieren. Dafür erweitern wir den steuerlichen Verlustrücktrag und verbessern die Abschreibungsmöglichkeiten im Einkommenssteuergesetz, sodass Klima-Investitionen auch nach Auslaufen der aktuellen Corona Sonderregelungen degressiv mit mindestens 25 Prozent abgeschrieben werden können. Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung stärken wir und beschleunigen die Förderentscheidungen

Die weiteren Punkte finden Sie im Klimaschutz-Sofortprogramm