„Um die Ausbauziele der Bundesregierung zu erreichen und die Bereitstellung von kostengünstigem grünen Strom aus Windenergieanlagen für Haushalte, Gewerbe, Mobilität und Industrie zu erhöhen, gilt es alle Flächenpotenziale zu mobilisieren. Gerade bestehende oder neue Gewerbe-, Industrie- und Sondergebiete müssen deshalb neu in den Fokus genommen werden“, erläuterte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie.

„Es besteht bereits die Möglichkeit, dass Windenergieanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten sowie in anderen Sondergebieten errichtet werden. Die Zulässigkeit ist heute allerdings eine Ausnahme. Daher sollte in der Baunutzungsverordnung ausdrücklich aufgenommen werden, dass erneuerbare Energieanlagen in Industriegebieten und in Gewerbegebieten zulässig sind. Zusätzlich müssen Höhenbegrenzungenfür Windenergieanlagen für unzulässig erklärt werden, die bisher die Nutzung von Flächen blockieren oder wesentlich beschränken. Eine flankierende Klarstellung im Baugesetzbuch kann sicherstellen, dass Gewerbe- und auch sonstige Sonderflächen für Windenergieanlagen nutzbar werden“, so Hermann Albers.