Die Energieverbände BDEW, BEE, bne, BWE, VDMA und VKU begrüßen, dass der Staatssekretär im Bundesumweltministerium als einen möglichen Weg dafür nun eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes mit bundeseinheitlichen Standards für den Artenschutz im Zusammenhang mit Windkraftgenehmigungen vorschlägt, der genau dies bisher immer abgelehnt hatte.
Tatsächlich bliebe dies die einzige Option, wenn sich die Länder nicht auf klare einheitliche Standards verständigen. Eine rechtssichere, eindeutige und vorhersehbare Anwendung des Artenschutzrechts kommt dem Klimaschutz zugute und trägt zu einem schnelleren Ausbau der Windenergie bei. Es gibt zu dem aktuell im Verfahren befindlichen Bundes-Immissionsschutzgesetz längst Vorschläge für eine entsprechende Regelung. Diese Vorschläge können schnell umgesetzt werden.
Aus Sicht der Energieverbände sollte zügig auf Ebene der Bundesländer eine rechtsverbindliche Regelung gefunden werden, um Genehmigungsverfahren effektiv zu beschleunigen und die Flächenverfügbarkeit für die Windenergie spürbar zu verbessern.
Weiteres Abwarten macht keinen Sinn. Die Länder sollten ihre Kompetenzen im Bereich des Natur- und Artenschutzes nutzen und im Interesse des Klimaschutzes ausgestaltet.
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