„Die HPA sollte Arten- und Klimaschutz in Einklang bringen. In dieser Form spielt sie in überkommener Weise den Klimaschutz gegen den Artenschutz aus und bekräftigt das falsche Narrativ eines Zielkonflikts zwischen Windenergie und Artenschutz. Die Energieverbände haben anlässlich der Anhörung am Donnerstag das Konzept geschlossen für unzureichend befunden“,

so Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie BWE. Das vorgelegte Fachkonzept des BMWK ist ein klarer Rückschritt. Es verabschiedet sich von den Grundsätzen aus dem Entschließungsantrag der Parlamentsfraktionen von SPD, Grünen und FDP vom 05.07.2022. Statt alte Hürden abzureißen, baut es neue auf und behindert den Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Das Fachkonzept konterkariert auch die Absichten des im Sommer 2022 novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Anstatt endlich zu einer handhabbaren Praxisanwendung des BNatSchG beizutragen, nimmt es den Gesetzestext teilweise zurück und verschärft Regeln für einzelne Prüfbereiche. „Um die Ausbauziele zu erreichen, braucht es mindestens eine Vervierfachung der Genehmigungen für Windenergieprojekte. Das wird mit dem Fachkonzept nicht gelingen, denn es verfängt sich in kleinteiligen und komplexen Regelungen, statt schlanke und einfache Entscheidungsgrundlagen bereitzustellen“, so Albers. „Wir warnen davor, das Fachkonzept als Basis für die Ausarbeitung der Rechtsverordnung zur HPA zu nutzen.“

Dass Arten- und Klimaschutz nicht im Widerspruch zueinander stehen müssen, zeigt das gemeinsame Konzept (s. unten) für eine praxistaugliche Habitatpotentialanalyse, das der BWE und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft am 27.03.2023 veröffentlicht haben.