"Die Ergebnisse der Ausschreibung sind eine gute Nachricht für die Energiewende in Deutschland. Es ist erfreulich, dass die Unternehmen keine Förderung für den Ausbau der Offshore-Windenergie benötigen. Die Null-Cent-Gebote machen deutlich, dass die Offshore-Windenergie wirtschaftlich attraktiv ist", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Im dynamischen Gebotsverfahren wird nun die Zahlungsbereitschaft der Bieter abgefragt. Wir planen nun erstmals eine elektronische Versteigerung durchzuführen. Die Erlöse kommen zum überwiegenden Teil über eine Senkung der Stromkosten den Verbraucherinnen und Verbraucher direkt zugute".

Dynamisches Gebotsverfahren– Senkung von Stromkosten und nachhaltiger Meeresschutz

Am 1. Juni endete die Gebotsfrist für die Teilnahme an den Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen. In dieser Ausschreibung hatte die Bundesnetzagentur insgesamt vier Flächen in der Nord- und Ostsee mit einer Gesamtleistung von 7.000 MW für Windenergieanlagen auf See zur Ausschreibung gestellt.

Jeweils mehrere Bieter pro Fläche haben Gebote mit einem Gebotswert von null Cent pro Kilowattstunde abgeben und verzichten damit auf eine Förderung. Für diesen Fall sieht das Windenergie-auf-See-Gesetz ein dynamisches Gebotsverfahren vor. Der Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft für eine Fläche erhält jeweils den Zuschlag.

Die Zahlungsbereitschaft der Bieter wird im Wege eines Online-Gebotsverfahrens, auch als dynamisches Gebotsverfahren bezeichnet, ermittelt.

Die Erlöse fließen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung, zu jeweils 5 Prozent in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei.

Durchführung des Zuschlagsverfahrens zeitnah geplant

Ziel des dynamischen Gebotsverfahrens ist eine wettbewerbliche Differenzierung der Gebote. Die Ermittlung des Zuschlagsberechtigten erfolgt in Gebotsrunden mit ansteigenden Gebotsstufen. Der Bieter mit der jeweils höchsten Zahlungsbereitschaft für eine Fläche erhält den Zuschlag.

Die Durchführung der vier dynamischen Gebotsverfahren erfolgt softwaregestützt. Geplant sind mehrere Gebotsrunden pro Tag. Die Bundesnetzagentur plant die vier Verfahren synchron durchzuführen und zeitnah zu starten. Wie lange die Verfahren andauern werden, lässt sich nicht prognostizieren, genau so wenig die Höhe der Zuschlagswerte.

Die Zuschläge wird die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite bekanntgeben. Im Zuschlagsverfahren kommen die auf der Internetseite der Bundesnetzagentur vorab veröffentlichten Regeln zur Anwendung (www.bundesnetzagentur.de/BK6-23-002-regeln).

Weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen sind unter www.bundesnetzagentur.de/windaufseeausschreibungen23-1 publiziert.