„Ausdrücklich erkennen wir an, dass die Bundesregierung das Problem der Bestandsanlagen erkannt hat. Die Branche hat seit Jahren darauf hingewiesen und immer betont, dass an erster Stelle ein Repowering in den Bestandsflächen erforderlich ist. Mit diesem Ziel ist ein überbrückender Weiterbetrieb erforderlich. Der Rechtsrahmen dafür muss am 1. Januar 2021 klar sein. Der angekündigte Runde Tisch muss daher sofort eingesetzt werden und Ergebnisse für die parlamentarische Debatte liefern“, mahnte der BWE-Präsident.
„Absolut kontraproduktiv ist die Verschärfung der Nichtvergütung von CO2-freien Strommengen. Diese kann die guten Ansätze des Gesetzes völlig überlagern und die Ziele beim Ausbau blockieren. Es zeigt sich, dass eine Neustrukturierung des Strommarktes erforderlich ist. Daher sollte die Regelung jetzt nicht überstürzt behandelt werden, die Finanzierungen erschwert und Risiken erhöht“, mahnte Hermann Albers.
„Wir setzen auf eine intensive Debatte im Parlament und mit den Bundesländern. Die EEG-Novelle muss zu einem wirksamen Baustein werden, um den Atom- und Kohleausstieg mit einem starken Aufbruch in die CO2-freie Energiewirtschaft zu flankieren. Es braucht jetzt den starken Zubau der Windenergie an Land und auf See, um die Klimaziele sicher zu erreichen. Dafür ist noch einiges zu tun.“