„Der Vorstoß, für Infrastruktur und Wirtschaft besonders relevante Verfahren an den Verwaltungsgerichten zu beschleunigen, ist wichtig und zu begrüßen. Immer wieder werden Genehmigungen von Windenergieprojekte vor den Verwaltungsgerichten verhandelt, wie aktuell das Beispiel aus Greifswald deutlich macht. Lange Verfahrensdauern an den Verwaltungsgerichten haben dabei eine bremsende Wirkung auf den zügigen Ausbau der Windenergie. Eine Beschleunigung dieser Verfahren kann also ein wichtiger Baustein zur Beschleunigung des Ausbaus sein“, so Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie BWE.

 

Der BWE hatte im September bereits eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vorgelegt. Aus Verbandssicht sind Fristen für die Begründung von Rechtsbehelfen Dritter, Widersprüchen und weiteren Anträgen zentral. Mit Verstreichen dieser Fristen müssen die Anträge als zurückgenommen gelten. Ebenso hatte der BWE für die Einführung von verbindlichen Fristen für die Verfahrensdauer angemahnt. In der nun angenommenen Fassung des Gesetzes wurde der entsprechende Paragraf nicht angepasst. Auch andere Änderungsvorschläge des BWE wurden leider nicht berücksichtigt. Ferner hatte der BWE auch Vorschläge zur Verbesserung der im Entwurf enthaltenen Regelungen gemacht, die leider nicht umgesetzt wurden. Inwiefern also zum Beispiel eine Beschleunigung der Verfahren im einstweiligen Eilrechtschutz erfolgen wird, ist daher aktuell noch fraglich.

Hermann Albers:

„Dass die von uns angemahnten Änderungen keinen Eingang in den Gesetzesentwurf fand, ist sehr bedauerlich. Es besteht das Risiko, dass der gewünschte Beschleunigungseffekt ausbleibt. Damit bleibt die Windenergie leider noch immer hinter dem bei LNG-Terminals vorgelegten Pragmatismus und Tempo zurück. Robert Habeck hat beim gestrigen BEE-Energiedialog Kühnheit zur Tugend erhoben und einen konsequenten Kurs für den Ausbau der Erneuerbaren gefordert. Mehr Kühnheit wäre auch in diesem Fall bei der Novellierung der Verwaltungsgerichtsordnung angezeigt gewesen.“


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