Aktuell gibt es kaum ein Windenergievorhaben, das nicht beklagt wird. Diese Gerichtsverfahren ziehen sich meist über Jahre hin und verzögern dadurch unnötig den dringenden Ausbau der Windenergie. In erster Instanz sind seit der letzten Gesetzesinitiative zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren für Infrastrukturvorhaben die Oberverwaltungsgerichte für derartige Verfahren zuständig. Der Referentenentwurf des BMJ setzt hier an und bringt weitere Vorschläge zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ein, welche eine Beschleunigung der Verfahren erreichen sollen.
BWE-Präsident Hermann Albers:
„Der Leitgedanke des Entwurfs ist deutlich erkennbar: Hier wird eine Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren, auch in Bezug auf Windenergieprojekte angestrebt. Dadurch würde die Planungssicherheit der Projektierer verbessert. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Die Vorschläge im Referentenentwurf bieten eine gute Grundlage, um dieses Ziel zu erreichen. In einigen Punkten gibt es aber aus unserer Sicht noch Anpassungs- und Präzisierungsbedarf.“
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen für „besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben“ gelten. Dass dabei die Windenergie ausdrücklich benannt wird, ist sehr positiv. In der Folge wird auch ein früher erster Termin für die Verfahren angemahnt. Weitere sehr begrüßenswerte Punkte sind die Feststellung, dass das Gericht Mängel im Genehmigungsverfahren außer Acht lassen darf, wenn deren Behebung in absehbarer Zeit offensichtlich erfolgen kann und wird. Ebenso werden die Gerichte angehalten, bei einer Folgenabwägung die Bedeutung von Infrastrukturmaßnahmen besonders zu berücksichtigen, wenn diese Maßnahmen laut einem Bundesgesetz im überragenden öffentlichen Interesse liegen – wie es bei Erneuerbaren Energien durch das EEG inzwischen der Fall ist.
Der BWE mahnt dennoch in einigen Punkten Änderungen an. So sollte beispielsweise eine Monatsfrist für die Begründung und Einlegung von Rechtsbehelfen Dritter im Eilverfahren gegen Zulassungsentscheidungen eingeführt werden. Im Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes von verflüssigtem Erdgas (LNGG) ist diese Regelung bereits enthalten. Ebenso sollte eine Monatsfrist für die Begründung des Widerspruchs gegen eine Zulassungsentscheidung gelten und der Widerspruch bei Nichteinhaltung dieser Frist automatisch als zurückgenommen gelten. Weitere Punkte, die der BWE anmahnt, sind unter anderem die Einführung von Fristen für die Verfahrensdauer, eine Hinweispflicht für etwaige Genehmigungsmängel in Hauptsache und Eilverfahren sowie die Feststellung, dass auch Anfechtungsklagen Dritter als zurückgenommen gelten, wenn sie nicht innerhalb von zehn Wochen begründet werden.
Hermann Albers:
„Die Bundesregierung unterstreicht mit diesem Referentenentwurf erneut, dass es ihr Ernst ist mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien. Der Entwurf enthält schon jetzt verschiedene zielführende Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen. Was aber nicht sein darf, ist, dass fossile Infrastrukturprojekte wie LNG-Terminals massiver beschleunigt werden als solche für die Erneuerbaren. Nur mit den Erneuerbaren Energien kann die deutsche Energieversorgung kostengünstig, nachhaltig und vor allem sicher aufgestellt werden. Wir brauchen daher das LNG-Tempo auch für Erneuerbaren-Projekte!“