Auch dass die Einigung zur Aufteilung der Kosten des CO2-Preises zwischen VermieterInnen und MieterInnen weiter auf sich warten lässt, sei eine Bürde für die Energiewende, insbesondere für die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, denen Entlastungen zukommen sollten. „Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit müssen hier Hand in Hand gehen und in einer gerecht ausgestalteten CO2-Bepreisung münden. Hier gibt es die Möglichkeit, eine stärkere CO2-Bepreisung, wie sie jüngst nahezu alle Parteien als wichtigen Hebel zur Umsetzung ambitionierter Klimaschutzziele forderten, auch konkret auszugestalten – das zögerliche Verhalten ist daher absolut unverständlich“, so Peter.

Erleichterungen soll es in den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen geben. „Das ist ein erster sinnvoller Schritt, dessen Wirksamkeit sich in der Genehmigungspraxis erweisen muss. Es fehlen allerdings weiter konkrete Maßnahmen, die den Ausbau der Windenergie insgesamt wieder beschleunigen“, so Peter weiter. Positiv hervorzuheben sei auch die Einigung, die Kommunalbeteiligung auf PV-Freiflächenanlagen auszuweiten, die Doppelbelastung zur Zahlung der EEG-Umlage für Heimspeicher zu adressieren sowie das Festhalten an einer Begrenzung der EEG-Umlagebefreiung im Sinne eines systemdienliches Markthochlaufs der Wasserstoffwirtschaft. „Die Verordnungsermächtigung, die das BMWi im Einvernehmen mit dem BMU ermächtigt, diese Zahl auf 6.000 anzuheben, ist jedoch kritisch zu sehen, da schon die vorgeschlagenen 5.000 Vollbenutzungsstunden pro Jahr zu viel sind, um einen systemdienlichen Betrieb der Elektrolyseure zu gewährleisten. Klar ist, dass die neue Regierung gleich mit einer Offensive für die Erneuerbaren starten muss, um die Defizite der letzten Jahre auszubügeln“, so Peter abschließend.