Manche halten noch inne …

Michael Lange von Momentum sieht im Osterpaket 2022 und in den Gesetzesinitiativen der letzten Monate einen wichtigen Game-Changer für Repowering-Vorhaben. „Das wird sehr fruchtbar sein. Ich muss in Zukunft nicht mehr auf die Gültigkeiten der Regionalplanung warten.“ Momentan sieht er bei vielen Unternehmen ein Innehalten und dass sie jetzt ihre laufenden Projekte überdenken. „In ein paar Jahren werden aber durch die veränderten Rahmenbedingungen viele neue Projekte kommen. Bleibt zu hoffen, dass bis dahin alle deutschen Firmen noch da sind.“

… während andere aktiv werden

Andere Firmen werden dabei aktiver. „Bei EnBW vermehren sich die Repowering-Projekte, es läuft bei uns langsam an“, kann Ann-Kathrin Weller berichten. Teilweise werden Standorte auch gezielt zugekauft, von denen bekannt ist, dass dort repower-fähige Windturbinen stehen. Die Vorteile: Die Fläche ist verfügbar, die Windstärke vermessen, Infrastruktur und Netzanschlüsse sind schon vorhanden. Das erleichtert die Planung enorm und macht die Projekte ökonomisch interessant.

Potentiale im Ausland …

Große wirtschaftliche Möglichkeiten sieht Peter Spengemann (Leiter Repowering, wpd windmanager) im Ausland. „Deutschland hat sehr früh schon repowert. Die anderen europäischen Länder schauen da interessiert zu uns. Wenn dann die politischen Weichen gestellt sind und die Projekte ein entsprechendes Betriebsalter haben, können deutsche Firmen, die dort Windparks betreiben, viel durch ihr vorhandenes Know-how gewinnen.“ Auch das Repowering von Offshore-Anlagen bewegt sich langsam in die Startposition. Hier gibt es zwar noch keine Konzepte, die z. B. auch den Umgang mit den unter Wasser befindlichen Komponenten einschließen, jedoch ist es nur eine Frage der Zeit, dass auch hier erste konkrete Vorhaben anstehen.

… und repoweringfreundliche Gesetze im Inland

Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes zielt darauf ab, Repowering-Verfahren zu vereinfachen. Mit der neuen Delta-Betrachtung wird nur noch der negative Unterschied zwischen den Auswirkungen einer neuen Anlage im Vergleich zur bestehenden Altanlage geprüft. Dies war eine langjährige Forderung, wie Jens Schöttler von erneuerbare energien europa e3 betont. Bezogen auf den Artenschutz „können wir jetzt die bestandskräftige ­Genehmigung­ weiter nutzen.“

Ein großes Potential sieht Schöttler auch durch die Neufassung des § 245e Baugesetzbuch, der das Abweichen für Repoweringanlagen von ausgewiesenen Vorrangflächen erlaubt. In Zukunft greift dann auch noch der neue Paragraf 249 BauGB, der – unabhängig davon, ob die Grundzüge der Raumplanung berührt sind oder nicht – ein weitreichendes Repoweringrecht für Bestandsparks vorsieht. Damit würden noch viel mehr bestehende Windräder zu Repower-Projekten werden.

 

Dieser Text ist ein Auszug aus dem aktuellen Branchenreport, den Sie kostenlos lesen oder downloaden können.

 


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