Herr Dr. Holzheu, die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat bei einer von Windkraftgegnern vielzitierten Studie zum Infraschall aus dem Jahr 2005 Messfehler eingeräumt. Was war genau passiert?

Stefan Holzheu: Ein Messfehler war es nicht. Gemessen hat die BGR an einer Vestas V47 richtig. Jedoch ist der BGR bei der Umrechnung des Drucksignals in Schalldruckpegel ein schwerwiegender Rechenfehler unterlaufen. Dieser führte zu einer Überschätzung von 36dB. In Schallleistung entspricht dies einem Faktor 4.000. Rückblickend ist dies fast unglaublich.
Ein wirklich grober wissenschaftlicher Fehler war, dass die BGR ihre Schalldruckpegel nie mit Messungen anderer Institutionen verglichen hat. So hatten bereits Hammerl und Fichtner im Auftrag des Bayerischen Landesamt für Umwelt 1998/99 deutlich niedrigere Infraschallpegel an einer 1-MW Nordex N54 Windkraftanlage gemessen und publiziert.

Was hat diese Korrektur der Ergebnisse für Auswirkungen auf die Beurteilung von Infraschallemissionen von Windenergieanlagen?

Stefan Holzheu: Im Grunde bestand bereits vorher Konsens in der Wissenschaft, dass Windenergieanlagen keinen nennenswerten Beitrag zur Infraschallbelastung leisten. Doch die hohen Pegel der BGR und insbesondere der Auftritt des BGR-Mitarbeiters im ZDF gaben Windenergiegegnern immer wieder Anlass, an diesem wissenschaftlichen Konsens zu zweifeln. Die falschen Pegel haben daher entscheidend dazu beigetragen, Unsicherheit in der Bevölkerung zu erzeugen.
Ich habe die BGR mehrmals darauf hingewiesen, dass sie zum Stichwortgeber von Energiewendegegnern wird. Als Wissenschaftler ist es für mich absolut unverständlich, dass die BGR nie versucht hat, die Diskrepanz in den Schalldruckpegeln von sich aus zu klären.

Was bedeuten die „neuen“ Erkenntnisse für die Windbranche und die Gesetzgebung in Deutschland, z. B. hinsichtlich Mindestabständen von Anlagen zu Anrainergebäuden, wie sie in einigen Bundesländern gelten?

Stefan Holzheu: Eine unmittelbare Konsequenz hat die Korrektur der Schalldruckpegel durch die BGR nicht. Lediglich der 15-km Schutzabstand zur Infraschallmessstation I26DE im Bayerischen Windenergieerlass (BayWEE) sollte nochmal diskutiert werden. Aber indirekt könnte und sollte die Korrektur durchaus Auswirkungen auf die Mindestabstandsdiskussion haben. Das einzige Argument, das Windkraftgegner für einen über BImSchG hinausgehenden Mindestabstand vorbringen konnten, war Infraschall. Das ist jetzt endgültig obsolet. Wenn Politiker trotzdem solche Abstände festsetzen, tun sie das ohne Begründung. Die Akzeptanz erhöhen Mindestabstände jedenfalls nicht.

Immer wieder werden Windenergie-Projekte durch Bürgerbewegungen mit Vorwürfen konfrontiert, der von ihnen ausgestoßene Infraschall würde Anwohner belasten. Teilweise werden dadurch Projekte auch ganz verhindert. Welche Auswirkungen haben die neuen Erkenntnisse auf solche verhinderten Projekte?

Stefan Holzheu: Solange die hohen Schalldrücke der BGR unkorrigiert im Raum standen, war es schwer, mit anderen wissenschaftlichen Arbeiten dagegen zu argumentieren. Für den normalen Bürger stand ja Aussage gegen Aussage. Jetzt gibt es keine wissenschaftliche Publikation mehr, die relevante Schalldrücke belegt. Pro-Windkraft Gruppen sagen mir inzwischen, dass das Infraschall-Argument von der Gegenseite immer seltener vorgebracht wird.
Angesichts der Klimakrise sehe ich die Windkraft als alternativlos. Ich wünsche mir, dass Projekte mit den Bürgern vor Ort realisiert werden – mit fairen Konditionen für beide Seiten. Da wurden von Seiten der Windkraft in der Vergangenheit auch Fehler gemacht, die mit dazu beigetragen haben, dass ein Luftargument wie Infraschall auf fruchtbaren Boden fiel.

Herr Dr. Holzheu, vielen Dank für das Gespräch


Dr. Stefan Holzheu ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bayreuther Zentrum für Ökologie und Umweltforschung, Universität Bayreuth

 


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