Mittlerweile kommen immer mehr Bürgerwindparks in die Genehmigungsreife und stehen vor der Herausforderung, die Pflicht der Anlagevermittlung umzusetzen. Das kann Projekte unter Umständen entsprechend verteuern.

Die Praxis aber zeigt: wer unter den Emittentinnen die Beteiligungs-prozesse bereits online organisiert, kann die Vermittleranforderung auf diesem Wege standardisiert einbinden. Das unterstreicht die digitale Organisation der Bürgerbeteiligung.

Gesetzliche Änderungen für KG­Beteiligungen

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes wurde der Direktver-trieb von KG­Anteilen weitestgehend unterbunden. Denn zu den wesent­lichen Änderungen im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) gehört seit August 2021 die sogenannte „Vermittlerpflicht“.
Der Paragraf § 5b Abs. 3 des VermAnlG regelt, dass emissionsbegleitend eine Anlagevermittlung oder ­beratung durchgeführt werden muss. Dies betrifft Bürgerwindparks, die als Kommanditgesellschaften organisiert sind und mehr als 20 Anteile öffentlich zum Kauf anbieten, damit also auch prospektpflichtig sind.

Ist die Finanzanlagenvermittlung einfach zu bewerkstelligen?

Die Finanzanlagenvermittlung ist bereits seit Jahren für Schwarmfinan­zierungen Pflicht. Da Schwarmfinanzierungen den digitalen Weg per Regelung vorsehen, ist der Prozess der Finanzanlagenvermittlung stets onlinebasiert abgebildet. Anleger müssen diesen im Rahmen der Investition durchlaufen. Im Wesentlichen handelt es sich darum, gemäß der Finanzanlagenvermittlungsverordnung Erfahrungen und Kenntnis über Finanzanlagen bei den Anlegern einzuholen und zu dokumentieren, dass sich diese bewusst sind, sich mit der Zeichnung von Anteilen an der Gesellschaft nicht finanziell zu überheben. Das kann in einem standardisierten Format geschehen und muss nicht die Notwendigkeit eines Finanzanlagenvermittlers in Person darstellen. Daher kann die Vermittlung anonym online durchgeführt werden, wie es gelebter Standard bei der Schwarmfinanzierung und damit bei vielen Beteiligungs-projekten der Erneuerbaren ist.

Wie setzen Bürgerwindparks die Regelung um?

Die Pflicht der Finanzanlagenvermittlung ist nicht auf den Online­-Weg festgeschrieben. Dennoch denken Bürgerwindparks bei der Einwerbung und Verwaltung der Beteiligungen zukunftsgerichtet.

Die Praxis zeigt, dass die Automatisierung und damit die digitale Umsetzung von Bürgerbeteiligung in Verbindung mit Anlagevermittlung die größten Kostenvorteile bietet. Zudem steht für Bürgerwindparks Vertrauen und Transparenz an erster Stelle. Daher sollte der Vertrieb unter der den Menschen vor Ort bekannten Marke erfolgen. Das alles ist auf digitalem Wege über eine Plattform zur Beteiligung möglich.

Für etliche Bürgerwindparks stehen bald neue Projekte an. Dann muss entschieden werden, wie die Einwerbung des Kapitals und damit der Vertrieb mit verpflichtender Vermittlung geregelt wird. Die gesetzlichen Änderungen kann man nun zum Anlass nehmen, die Beteiligungsprozesse zukünftig digital und automatisiert zu organisieren. So kann zudem pro Projekt entschieden werden, ob eine prospektfreie­ oder behaftete Emission angeboten wird.


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20230811_BWE-Informationspapier_kommunale_Beteiligung.pdf
Der BWE gibt Anlagenbetreiber*innen praktische und rechtliche Tipps zum richtigen Umgang mit der finanziellen Beteiligung von Gemeinden.